Bei der Kreiswahl hat jeder Wähler eine Stimme.

Bei der Gemeindewahl sind es abhängig von der Einwohnerzahl eines Ortes bis zu sieben (wir berichteten). Im Einzelnen sieht die Staffelung wie folgt aus: Mehr als 10.000 Einwohner: eine Stimme; mehr als 5000 bis 10.000: zwei; mehr als 2500 bis 5000: drei; mehr als 1250 bis 2500: sieben; mehr als 750 bis 1250: sechs; mehr als 200 bis 750: fünf; mehr als 70 bis 200: vier. Bis 70 Einwohner: keine.