Autofahrer , deren Wagen durch ein Schlagloch beschädigt wird, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz. "Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts", sagt Jost Kärger, Jurist beim ADAC. Es komme darauf an, ob die Stadt Schilder aufgestellt und regelmäßig kontrolliert hat. "Betroffene sollten Fotos machen und Zeugen nennen können", so Kärger. Einen Prozess sollte aber nur der riskieren, der eine Rechtsschutzversicherung hat.