Wenn die Geschäftsleitung eines Unternehmens dieses übernimmt, wird das als Management-Buy-out bezeichnet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen wirtschaftlich angeschlagen ist.

Über zehn Prozent der Unternehmensanteile muss die Geschäftsführung nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) mindestens verfügen, damit ein Management-Buy-out möglich ist.