Bewerber für das Schöffenamt müssen bestimmte Voraussetzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes erfüllen. Sie müssen mindestens 25 und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein und in der Kommune wohnen, in der sie sich bewerben. Sie müssen außerdem gesundheitlich für das Amt geeignet sein und die deutsche Sprache beherrschen.

Stichtag für die Bewerbungen um das Schöffenamt ist der 1. Januar 2014.

Ausgeschlossen sind Personen, die kein öffentliches Amt mehr ausüben dürfen und Personen, die schon wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Berufsgruppen wie Richter, Staats- und Rechtsanwälte, Notare, Polizei- und Justizvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer sind auch nicht zugelassen.

Wer zwei Wahlperioden nacheinander Schöffe gewesen ist, der muss eine Amtszeit pausieren.