Grüne Stadtverordnete scheitern mit Antrag, vor der Kommunalwahl Begrenzung auf 100 Plakate durchzusetzen. CDU und WAB stimmen dagegen

Ahrensburg. Auf Ahrensburg kommt womöglich ein bunter Frühling zu. Und zwar ein Frühling voller bunter Wahlplakate. Weil sich viele Bürger an der Zahl der Werbetafeln stören, hatte sich die Grünen-Fraktion für der Kommunalwahl am 26. Mai für die Obergrenze von 100 Plakaten pro Partei eingesetzt. Der Antrag ist jetzt in der Stadtverordnetenversammlung gescheitert - es gelten weiterhin die alten Regeln. Diese sehen zwar die genannte Obergrenze vor - aber keine Handhabe, um sie auch durchzusetzen. Kritiker fürchten, dass das Stadtbild leidet. "Wir werden nun wahrscheinlich eine Materialschlacht bekommen", sagt etwa Thomas Bellizzi, Fraktionschef der FDP.

Die Fraktionen von Grünen, SPD und FDP stimmten geschlossen für den Antrag, der in der Sitzung noch abgeändert worden war. CDU und WAB stimmten geschlossen dagegen. Zwei Abgeordnete, Karen Schmick (WAB) und Matthias Stern (CDU), fehlten. So kam es zu einer Parität von 16 gegen 16 Stimmen, die eine Ablehnung bedeutete.

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Der Antrag der Grünen sah Mechanismen zur Kontrolle vor - und Sanktionen: Die Parteien sollten von der Verwaltung spezielle, durchnummerierte Genehmigungsaufkleber bekommen, die dann auf die Plakate geklebt werden. Mitarbeiter des Bauhofs sollten die Zahl kontrollieren - und nicht genehmigte Schilder gegebenenfalls entfernen. Die Kosten sollte dann die jeweilige Partei tragen. "Andere Städte wie Henstedt-Ulzburg machen das seit Jahren so", sagte Monja Löwer (Grüne).

Sowohl SPD als auch FDP und WAB fanden zu Beginn der Diskussion lobende Worte für den Antrag und signalisierten auch, dass sie ihn mittragen würden. Kritik kam einzig von der CDU - jener Partei, der schon in der Vergangenheit vorgeworfen wurde, das Limit von 100 Tafeln zu überschreiten (wir berichteten). Der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch ging zum Gegenangriff über: "Uns erstaunt es, dass die Grünen zu obrigkeitsstaatlichen Mitteln greifen", sagte er. Sein Hauptargument gegen den Antrag: Der Vorschlag sei "unausgegoren", etwa im Hinblick auf die rechtliche Durchsetzung. Der Bauhof habe letztlich gar nicht das Recht, Plakate zu entfernen. So auch Kochs Fraktionskollege Christian Conring: "Es ist verfassungsmäßig zweifelhaft, wenn die Verwaltung auf Zuruf Plakate abhängt."

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Thomas Bellizzi konterte: "Das sind alles faule Ausreden, um keine gemeinsamen Spielregeln durchzusetzen." Es gebe bereits eine Richtlinie, sie müsse nur durchgesetzt werden. Ahrensburgs Stadtjustiziar Thomas Reich betonte allerdings, dass eine Obergrenze "rechtlich nicht mehr als eine Selbstbindung der Parteien" sei. Komme es tatsächlich dazu, dass die Verwaltung ein Plakat abhängt, könne die Partei dagegen klagen. "Im Zweifel landet der Fall dann vor dem Verwaltungsgericht", so Reich.

Den Präzedenzfall wird es in Ahrensburg nicht geben. Der Antrag scheiterte an einer Detailfrage. Auf Wunsch der SPD wurde eine Änderung eingefügt: Sie setzte durch, dass die Parteien 100 Plakate pro Wahl aufstellen dürfen - also 100 für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und 100 für die Wahl zum Kreistag. Diese Änderung brachte die WAB zum Umschwenken. "Wir treten nun einmal nicht für den Kreistag an. Das bedeutet, dass wir Nachteile gehabt hätten", sagte Hinrich Schmick. Er setzt auf die bestehende Regelung - diese sei zumindest eine "moralische Bindung".