Sie wird also wieder anschwellen - jene Flut der Wahlplakate, die vor jedem Urnengang zuverlässig in Städte und Dörfer kommt. Und die das Ortsbild auch lange nach dem Termin noch prägt.

Durchaus nicht zum Positiven - Bürger, die Gefallen an der Überzahl der lächelnden Konterfeis finden, dürften in der Minderheit sein. In Ahrensburg schickte sich nun eine Partei an, die genannte Flut wenigstens einzudämmen - und scheiterte daran, dass Mitbewerber Nachteile witterten. Ein klarer Fall von Parteien-Egoismus, von Bürgerferne gar?

Was auch immer den Antrag scheitern ließ - dass es passierte, ist letztlich besser so. So gut gemeint der Antrag auch war - die Umsetzung hätte Probleme aufgeworfen. Rechtlich ist es äußerst zweifelhaft, ob eine Verwaltung überhaupt Plakate abhängen darf. Was, wenn eine Partei dagegen klagen, gar eine Wahl anfechten würde? Und was ist überhaupt mit Parteien, die gar nicht in Ahrensburg antreten, aber dort plakatieren - etwa für die Wahl zum Kreistag? Sie wären nicht an die Neuregelung gebunden gewesen. Weiterhin hätte eine Änderung erhebliche Mehrarbeit für den Bauhof und die überlastete Verwaltung bedeutet.

Die Parteien tun gut daran, dezent zu plakatieren - und zwar freiwillig. Plakatiert eine Partei dennoch maßlos, sollten die Konkurrenten das thematisieren - dann könnte der Übereifer schnell nach hinten losgehen.