Die Kommunen sind nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Reinigung der Straßen verpflichtet. Geregelt ist das in Paragraf 45. Danach kann jede Kommune den Umfang der Reinigung in einer Satzung bestimmen. Die aktuelle Regelung in Ahrensburg gilt seit Juli 2010.

Klagt ein Anwohner gegen seine Kommune, prüft der Kommunale Schadenausgleich (KSA) Schleswig-Holstein, eine Art Haftpflichtversicherung, den Fall. "Eine Pflicht für Kommunen besteht nur bei Straßen, die verkehrsbedeutend oder gefährlich sind", sagt Mathias Benck, Geschäftsführer des KSA. "Meist machen Kommunen aber mehr." Er schätze, dass 95 Prozent der zu prüfenden Klagen unbegründet seien.