Versammlungen und Ausschüsse in Ahrensburg grundsätzlich öffentlich. Befürworter sehen Gewinn für Bürger, Kritiker fürchten um Datenschutz.

Ahrensburg. Das politische Jahr beginnt in Ahrensburg mit einer wichtigen Regeländerung - sie kann Bürger betreffen, die Grundstücke kaufen und Häuser bauen wollen, Unternehmer, die etwas in der Stadt planen, Firmen, die auf städtische Aufträge hoffen und weitere Akteure, deren Belange in politischen Sitzungen besprochen werden. Ihre Vorhaben könnten künftig leichter öffentlich erörtert werden.

Der Grund: Die neue Hauptsatzung der Stadt, die dem politischen Betrieb die Regeln gibt. Sie sieht vor, dass alle Themen in den Ausschüssen und im Stadtrat "grundsätzlich öffentlich" behandelt werden, wie Stadtsprecher Andreas Zimmermann sagt. Die früheren Regeln, die etwa besagten, dass Grundstücksangelegenheiten nicht öffentlich behandelt werden, sind abgeschafft. Künftig werden die Politiker in der jeweiligen Sitzung beschließen, wenn etwas in den nicht-öffentlichen Teil soll. Dafür gelten weiterhin Regeln, aber sie sind wesentlich allgemeiner gefasst.

Ahrensburger Politiker begrüßen die Neuregelung, sie hoffen auf eine bessere Beteiligung der Bürger. Aber es gibt auch Befürchtungen, dass sensible Daten nicht mehr ausreichend geschützt werden.

Schon im Dezember beschlossen die Stadtverordneten jene Änderungen, die jetzt in Kraft getreten sind. Mit der Neufassung der Hauptsatzung vollzogen sie nach, was auf Landesebene schon im März 2012 entschieden wurde. Die damalige schwarz-gelbe Regierung beschloss eine neue Gemeindeordnung, die die Kommunalpolitik transparenter machen soll. Sie schreibt jenen Grundsatz der Öffentlichkeit vor. Aus der ehemaligen Ahrensburger Hauptsatzung wurden deshalb fast alle Paragrafen und Artikel gestrichen, die regeln, was nicht öffentlich behandelt werden soll: Im Ahrensburger Fall waren das "Grundstücks-, Darlehens- und Steuerangelegenheiten, sowie Auftragsvergaben und Personalangelegenheiten", so Andreas Zimmermann.

Ein wichtiger Paragraf der Satzung, er trägt die Nummer 35, blieb allerdings erhalten: "Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern", heißt es dort. Hingegen können Betroffene wie bisher auch schriftlich verlangen, dass ihr Anliegen öffentlich behandelt wird. Paragraf 35 soll nun die Grundlage für die Entscheidungen der Politiker bilden - darüber, was für die Ohren der Allgemeinheit bestimmt ist, und was nicht. Doch wird der Passus ausreichen, um Datenschutz zu gewährleisten? Andreas Zimmermann ist skeptisch: "Es gibt jetzt die Gefahr, dass Infos öffentlich werden, die die Persönlichkeitsrechte Dritter betreffen." Die Praxis müsse zeigen, was die Neuerung bewirke.

In der Politik wird die Veränderung eher als ein Gewinn gesehen. "Ich finde die Neuerung gut und verspreche mir eine größere Transparenz davon", sagt etwa Jörg Hansen (Grüne), Vorsitzender des Bauausschusses. Letztlich sei es jetzt "stärker eine Abwägung der Politik", was öffentlich werde. "Man muss sich die Fälle jetzt eben genau ansehen" - dann könnten beispielsweise größere Bauprojekte im öffentlichen Teil besprochen werden, sensible Daten wie Namen könne man in den Unterlagen schwärzen und in der Diskussion verschweigen. Die Gefahr aber, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sei nicht größer geworden - diese habe schon früher bestanden, sagt Hansen.

Dieter Heidenreich (WAB), Vorsitzender des Umweltausschusses, pflichtet bei: "Es hätten schon früher deutlich mehr Dinge öffentlich besprochen werden sollen."

Ähnlich sieht es Christian Conring (CDU), Vorsitzender des Finanzausschusses: "Im Grundsatz kann man es nur begrüßen, wenn Dinge öffentlich gemacht werden", sagt er. Die neue Regelung mache ihm "keine Bauchschmerzen" - er vertraut darauf, dass die Politik sensible Themen wie Grundstücksangelegenheiten weiterhin vertraulich behandelt. "Man sieht ja, was die Privatsphäre der Menschen betrifft", sagt er. Hartmut Möller (SPD), der dem Hauptausschuss vorsitzt, glaubt, dass sich in der Praxis kaum etwas ändern wird, die Neuerung sieht er deshalb "unkritisch". Allerdings müssten sich die Politiker in Zukunft wohl häufiger mit Fragen an die Verwaltung wenden. "Wir werden vielleicht etwas stärker abhängig von der Einschätzung des Stadtjustiziars", sagt Möller.

Einen "Gewinn für die Bürgerbeteiligung" sieht Thomas Bellizzi (FDP), Fraktionschef der Liberalen: "Bestimmte Bauvoranfragen und Konzepte können jetzt öffentlich besprochen werden." Ahrensburger könnten so früher von Projekten erfahren und ihre Bedenken äußern, bevor das Verfahren fortgeschritten ist.

Allerdings sagt Bellizzi auch: "Wichtig ist, dass sich alle in den Sitzungen konsequent daran halten, keine sensiblen Daten zu nennen."