Das Abwahlprinzip ist klar: Martina Denecke ist von den Oststeinbeker Bürgern gewählt worden - und kann deshalb nur von ihnen aus dem Amt gewählt werden. Der Antrag dazu kann von den Bürgern kommen - etwa auf dem Weg einer Unterschriftensammlung - oder von der Oststeinbeker Gemeindevertretung. Für die Annahme des Antrags ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Bei der Volksabstimmung über Verbleib oder Ausscheiden der Bürgermeisterin reicht dann die einfache Mehrheit.

Denecke hätte auch nach einer Abwahl Anspruch auf einen Teil ihres Gehalts. Es muss bis zum Ende ihrer sechsjährigen Amtszeit gezahlt werden.

Eine Alternative zur Abwahl wäre der Einsatz eines Mediators. Er könnte versuchen, Bürgermeisterin und Gemeindevertreter wieder an einen Tisch zu bringen. Dazu ist aber die Bereitschaft aller Beteiligten erforderlich.