Oberverwaltungsgericht Schleswig weist Beschwerde der Stadt zurück. Beschluss von vor zwei Monaten in zweiter Instanz bestätigt.

Bargteheide. Die Bargteheider Straße Eckhorst muss weiterhin geschlossen bleiben. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig entschieden und die Beschwerde der Stadt zurückgewiesen. Damit ist der vor knapp zwei Monaten gefällte Beschluss des Verwaltungsgerichts in zweiter Instanz bestätigt. Der Stadt, die auf Öffnung der Straße drängt, bleibt jetzt nur noch der langwierige Klageweg. Ob der beschritten wird, ist noch unklar. Die Politik muss der Verwaltung den Auftrag geben.

"Der Hauptausschuss tagt am nächsten Dienstag, wird aber nicht abschießend über das Thema sprechen. Eine Tendenz ist aber noch nicht abzusehen", sagt Bürgermeister Henning Görtz, der den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes gelassen aufnimmt. "Ich akzeptiere den Beschluss in vollem Umfang. Er bringt endlich Klarheit. Und dafür bin nach dem ewigen Hin und Her dankbar", sagt Görtz. "Ich bin auch nicht verbittert. Die Emotionen sind nach all den Jahren bei den meisten schon raus."

Bei den Anliegern nicht. "Ich hatte gehofft, dass es so kommen würde", sagt Ingeborg Meier. "Aber dass es so schnell gehen würde, überrascht mich dann doch. Wir freuen uns sehr." Sie und ihr Mann waren im August vor Gericht gezogen, nachdem die Stadt die Straße nach 18 Jahren Sperrung für den Verkehr wieder freigegeben hatte. Und sie bekamen Recht. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichtes forderte die Stadt in einem Vollstreckungsverfahren auf, unverzüglich ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Eine Verpflichtung, die aus dem ebenfalls von den Anliegern erwirkten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 erwachse. Und diese Verpflichtung, so bekräftigte es nun auch das Oberverwaltungsgericht, gelte nach wie vor.

"Die Entscheidung ist bedauerlich", sagt Anwalt Marcus Arndt, der Bargteheide in dieser Sache vertritt. Die Begründung der Richter sei zwar relativ klar, aber den Begriff Durchgangsverkehr habe das Oberverwaltungsgericht sehr weit ausgelegt. "Danach genügt schon die Durchfahrt eines einzigen Autos", sagt Arndt. Die Auffassung der Stadt ist eine andere. Sie betrachtet die Straße Eckhorst nach den Umbauten nicht als Durchgangsstraße, sondern als innerörtliche Verbindung. Und mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes sei auch der Fehler des alten B-Planes geheilt worden. Die Anlieger hatten damals mangelnden Lärmschutz bemängelt, waren bis vors Bundesverwaltungsgerichtes gegangen und hatten die erneute Schließung der ursprünglichen Sackgasse erwirkt. Und diese Rechtlage gilt nun nach wie vor.

"Trotzdem war es vernünftig, es auf diesem Weg zu versuchen", sagt Anwalt Marcus Arndt. "Es gab Unklarheiten und damit auch Spielraum." Der Anwalt der Anlieger, Einar von Harten, sieht es anders: "Der Beschluss ist relativ zügig gefasst worden. Das könnte durchaus ein Hinweis darauf sein, das es keine schwierige Rechtslage war."

Sollte die Politik sich mit ihr nicht zufrieden geben und die Öffnung erzwingen wollen, müsste sie in einem Hauptsacheverfahren gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1993 klagen. Arndt: "Das dauert. Bis zur mündlichen Verhandlung mindestens ein bis eineinhalb Jahre." Danach könnte beim Oberverwaltungsgericht ein Antrag auf Berufung eingelegt werden. Das geschehe in 95 Prozent der Fälle. In dritter Instanz gebe es zudem die Möglichkeit der Revision. "Dann landet man wieder beim Bundesverwaltungsgericht", skizziert der Anwalt der Stadt ein mögliches Prozedere.