Haushaltshilfen werden von einer Krankenkasse bezahlt, wenn ein Mitglied so krank ist, dass es seinen eigenen Haushalt vorübergehend nicht weiterführen kann. Während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung gewähren die Krankenkassen eine solche Unterstützung, wenn sonst niemand den Haushalt führen kann.

Notwendig ist ein ärztliches Attest, das der Krankenkasse vorab mit einem Antrag eingereicht werden muss. Darin gibt der Arzt an, warum und in welchem Umfang eine entsprechende Unterstützung nötig ist. Der Pflegedienst muss Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse sein.

Zu den Anbietern von Haushaltshilfen gehören auch die Sozialstation des Deutschen Rotes Kreuzes. "Allerdings sind die Mitarbeiter rar gesät. Daher beauftragen viele Hilfsbedürftige auch Bekannte oder Freunde", sagt Andrea Siewertsen vom Kreisverband des DRK aus Bad Oldesloe. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse beträgt der Stundensatz für eine professionelle Haushaltshilfe rund 18 Euro.