24 Jahre alter Callboy hatte 73 Jahre alten Freier in Oststeinbek mit einem Hammer erschlagen. Leiche in Glinder Tiefgarage versteckt.

Lübeck/Oststeinbek. Es war ein grausiger Fund: Am 19. März dieses Jahres entdeckten Polizisten die bereits verweste Leiche eines 73 Jahre alten Mannes aus Hamburg-Hamm im Kofferraum seines Autos in einer Tiefgarage in Glinde. Die Obduktion ergab, dass er mit mehreren Schlägen auf den Kopf getötet worden war. Gestern nun hat die I. Große Strafkammer des Landgerichts Lübeck unter Vorsitz von Richter Christian Singelmann einen 24 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt.

Die drei Richter und zwei Schöffen sahen es als erwiesen an, dass der Mann den 73-Jährigen am 26. Dezember 2011auf dem Parkplatz am Oststeinbeker Friedhof erschlagen hat. Der Angeklagte hatte die Tat bereits gestanden. Am ersten Verhandlungstag hatte er aber überraschend ausgesagt, er habe in dem Opfer den Mann erkannt, der ihn als Zwölfjährigen vergewaltigt habe. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Nicolai Preuß plädierte für eine Haftstrafe von höchstens sieben bis acht Jahren.

"Der Angeklagte hat der Kammer vieles erzählt, darunter vieles, was sie ihm nicht abgenommen hat", sagte Richter Singelmann zu Beginn der Urteilsbegründung. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte als Callboy tätig, hatte das spätere Opfer im September 2011 über das Internet kennengelernt und den älteren Mann gegen Geld viele Male getroffen. Am 26. Dezember 2011 trafen sich die beiden Männer in Oststeinbek auf dem Friedhofsparkplatz. Der 24-Jährige hatte dem Opfer vorgelogen, dass er einen 16-Jährigen mitbringe. Als es zum Streit zwischen den beiden Männern kam, griff der Angeklagte zu einem Zimmermannshammer, den er zufällig im Auto liegen hatte, und tötete das Opfer mit bis zu neun Schlägen auf den Kopf.

Anschließend versuchte der Täter, die Leiche im Wald am Friedhof zu vergraben, scheiterte jedoch dabei an dichten Wurzeln im Boden. Danach holte er von zu Hause Benzin und zündete die Leiche an, es entstand jedoch nur eine Stichflamme. Daraufhin grub er an anderer Stelle erneut ein Loch. Damit die Leiche des 73-Jährigen dort hineinpasste, versuchte der Angeklagte noch, sie mit einer Bügelsäge zu zersägen. Es gelang ihm jedoch nicht, den Oberschenkel zu durchtrennen.

"Was nach der Tat mit der Leiche passiert ist, kennt man aus schlechten Krimis", sagte Richter Singelmann. Der Callboy legte die Leiche schließlich in den Kofferraum des Autos seines Opfers und stellte den Wagen erst an der Glinder Kampstraße und dann auf einem gemieteten Stellplatz in der Tiefgarage in Glinde ab.

Das Gericht glaubte dem 24-Jährigen nicht, dass es zwischen ihm und seinem Opfer noch zu einer Rangelei um den Hammer gekommen sei. "Das ist eine konstruierte Geschichte", sagte Richter Singelmann. "So einen massiven Lügner wie den Angeklagten sieht man selten", urteilte er weiter, "der Angeklagte hat Eltern, Freunde und Freier immer wieder belogen." Singelmann bezog sich damit auf Zeugenaussagen.

Auch eine Notwehrhandlung seitens des 24-Jährigen sah die Strafkammer nicht. So habe dieser selbst ausgesagt, sein Opfer zuerst mit dem Hammer bedroht zu haben. "Der Angeklagte handelte mit Tötungsvorsatz", sagte Richter Singelmann, "er hat mehrfach kraftvoll auf sein Opfer eingeschlagen, auch als dieses schon am Boden lag."

Die Motive der Tat bleiben nach Ansicht des Gerichts unklar. "Das Treffen der beiden ist aus dem Ruder gelaufen", so der Richter. Beim Angeklagten sei wohl der Wunsch durchgebrochen, seiner Lage und der Prostitution entfliehen zu wollen.

Als "Lügengeschichte" bewertete das Gericht die Aussage des Angeklagten, der 73-Jährige habe ihn als Kind vergewaltigt. "In solchen Fällen vermeiden die Opfer, den Täter wiederzusehen", sagte Richter Singelmann und berief sich auf die Ausführungen eines Sachverständigen. Dazu passe nicht, dass der Angeklagte sich mit dem 73-Jährigen mehrmals getroffen habe. Der 24-Jährige nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Er kann nun noch Revision einlegen.