Angeklagter soll Freier in Oststeinbek getötet haben. Urteil ergeht nächste Woche

Lübeck/Oststeinbek. Beim Prozess wegen Totschlags gegen einen 24 Jahre alten Callboy haben gestern vor dem Landgericht Lübeck Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr am 26. Dezember einen Freier, einen 73 -Jährigen aus Hamburg, auf dem Parkplatz am Oststeinbeker Friedhof erschlagen zu haben.

Der 24-Jährige hat die Tat bereits gestanden. Am ersten Verhandlungstag hatte er überraschend ausgesagt, er habe in dem Opfer den Mann erkannt, der ihn als Zwölfjährigen vergewaltigt habe. Gestern forderte Staatsanwältin Ulla Hingst eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags für den Angeklagten. Dessen Verteidiger Nicolai Preuß plädierte für eine Gefängnisstrafe von höchstens sieben bis acht Jahren.

Die Staatsanwältin hält den Ablauf der Tat, so wie sie der Callboy geschildert hatte, für glaubhaft. Demnach hatte der Angeklagte seinen Freier im September 2011 über das Internet kennengelernt und ihn gegen Geld viele Male getroffen. Der ältere Mann hatte eine Vorliebe für Schläge und Fesselspiele, die dem Angeklagten zuwider war.

Am 26. Dezember 2011 trafen sich die beiden Männer in Oststeinbek. Dabei soll es zum Streit gekommen sein, weil der Rentner auf Sex bestand. Der Angeklagte ergriff schließlich einen Hammer, den er zufällig in seinem Auto hatte, und schlug mehrmals auf sein Opfer ein.

Anschließend versuchte der Angeklagte, die Leiche zu vergraben und zu verbrennen. Dies alles scheiterte jedoch. Daher legte der Callboy die Leiche in den Kofferraum des Autos von dem Hamburger und stellte den Wagen in Glinde in einer Tiefgarage ab. Dort wurde die Leiche am 19. März dieses Jahres von Polizisten entdeckt.

"Der Angeklagte hat den Tod des Opfers bei seinen Schlägen zumindest billigend in Kauf genommen", sagte Staatsanwältin Hingst. Dass der Rentner den Angeklagten vergewaltigt haben soll, sei weder bestätigt noch bewiesen. Im Übrigen habe der Callboy selbst ausgesagt, dass die Tat mit der Vergewaltigung nichts zu tun hatte. Die Anklägerin schloss sich der Bewertung eines Sachverständigen an, dass der 24-Jährige bei der Tat voll schuldfähig war. Für ihn spreche, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Strafverschärfend seien seine starken Bemühungen, die Leiche verschwinden zu lassen.

Verteidiger Nicolai Preuß bestritt den Tathergang nicht. "Das Geschehen nähert sich einem minder schweren Fall des Totschlags", sagte der Anwalt. Das spätere Opfer hätte den Angeklagten ausgenutzt und zu Sexpraktiken gedrängt. Die tödlichen Schläge seien eine spontane Tat gewesen.

Der Angeklagte selbst nutzte die Gelegenheit des letzten Wortes. "Was ich gemacht habe, tut mir leid", sagte er mit gebrochener Stimme. "Meine Tat war ein schwerer Fehler." Am Montag, 24. September, wird um 14 Uhr das Urteil über ihn verkündet.