Baugenossenschaft “Neue Lübecker“ sieht Sicherheit gefährdet - und ordnet den Abbau des Spielgerätes im Gemeinschaftsgarten in Großhansdorf an.
Großhansdorf. Familie Schulz aus Großhansdorf lebt seit zwei Jahren in einem Haus der Wohnungsbaugenossenschaft Neue Lübecker. Das Ehepaar und Tochter Lena, 4, fühlen sich wohl in der ruhigen Wohngegend in Schmalenbeck. Obwohl Lena das einzige Kind im Häuserblock ist, hat es bisher nie Probleme gegeben. Als Frank Schulz, 33, vor gut einem Monat ein Trampolin in einer Ecke des Gemeinschaftsgartens hinter dem Haus aufstellte, damit seine Tochter im Sommer auch außerhalb der Wohnung spielen kann, störte sich niemand daran. Doch nun befindet sich das Spielgerät, in seine Einzelteile zerlegt, wieder im Keller der Familie. Der Grund: Die Baugenossenschaft hat Sicherheitsbedenken.
Dabei ist Frank Schulz beim Aufstellen des Gerätes sehr umsichtig vorgegangen. Es befand sich auf einer Rasenfläche, die sonst völlig ungenutzt ist. Auch war es mit einem Schutznetz versehen. Die Sicherheitshinweise des Herstellers befestigte er an der Außenseite des Trampolins. Schließlich verrückte Schulz es wöchentlich, um den Rasen nicht zu beschädigt und um dem Gärtner der Anlage das Mähen zu ermöglichen.
+++ Spaßbremse Neue Lübecker +++
Auch die Nachbarin Lucie Siewertsen, 82, störte sich nicht daran. "Die Kleine hat ja beim Spielen nicht mal einen Mucks von sich gegeben", sagt die Rentnerin. Doch nachdem sich der Gärtner bei der Neue Lübecker über das Spielgerät beschwerte, ordnete diese die sofortige Entfernung an. "Für den Gärtner hätte ich es natürlich aus dem Weg genommen, doch er hat sein Kommen nie vorher angekündigt", sagt Schulz.
Am meisten ärgert er sich darüber, wie sein Vermieter mit diesem Vorfall umgeht. Weder der Gärtner noch die Neue Lübecker hätten das Gespräch gesucht. Dass er das Trampolin zu entfernen habe, erfuhr Frank Schulz durch einen unpersönlichen Aushang im Hausflur. Titel: "Freihaltung von Fluchtwegen, Beseitigung von Sperrmüll und anderen Brandlasten". Darin heißt es, aus Sicherheitsgründen sei "jegliche Lagerung von Gegenständen in gemeinschaftlich genutzten Flächen nicht gestattet". Das Standardformular wurde von der Genossenschaft handschriftlich mit dem Hinweis "Trampolin" versehen. "Das ist Blödsinn", findet Schulz. "Direkt vor dem Haus verläuft ein Weg, der als Fluchtweg dienen kann. In der Ecke, in der das Trampolin stand, kann man aus dem Garten gar nicht hinaus."
Für ihn klingen diese Gründe vorgeschoben. Auch eine Brandgefahr besteht aus Sicht von Lenas Vater nicht: "Das Gerät ist aus schwer entflammbaren Material und befand sich fünf Meter vom Wohnhaus entfernt." Schulz: "In Wahrheit sieht es doch so aus, dass so eine Baugenossenschaft wenig Interesse daran hat, dass Familien sich hier wohlfühlen." Er hat seinem Ärger nun Luft gemacht, indem er einen offenen Brief an die Neue Lübecker mit dem Betreff "Familien unerwünscht?" schrieb.
Eine Antwort des Vermieters, der sich im Internet als kinderfreundlich präsentiert, blieb bis heute aus. Auf Anfrage des Hamburger Abendblatts führte die Neue Lübecker haftungsrechtliche Probleme ins Feld. Laut der Vorstandsmitglieder Marcel Sonntag und Volker Skroblies werden die Spielplätze der Genossenschaft "ständig kontrolliert und gepflegt, um alle sicherheitsrelevanten Aspekte zu erfüllen". Bei privat aufgestellten Spielgeräten wie dem Trampolin sei dies nicht möglich. "Daher haben uns versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe zu der Bitte um Entfernung veranlasst."
Ingo Loeding, Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes in Stormarn, kritisiert das Verhalten der Genossenschaft. "Alle Welt spricht davon, dass wir mehr Kinder brauchen. Dann brauchen wir aber auch ein kinderfreundliches Umfeld", sagt er. Grundsätzlich haben Kinder das Recht, auch außerhalb der Wohnung spielen zu dürfen, wenn sie sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. "Es gibt eindeutige Urteile, die den Kindern dieses Recht zusprechen", sagt Loeding.
Die Familie Schulz will nun umziehen. Jessica Schulz sagt: "Dahin, wo man ein Trampolin nicht nur besitzen, sondern auch benutzen darf."