Altersgrenze: Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) gehören zu den Jugendfreiwilligendiensten. Das bedeutet, dass sie nur von jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 27 Jahre absolviert werden dürfen. Am Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Menschen aller Altersklassen teilnehmen. Für ihre Arbeit bekommen alle Freiwilligen ein Taschengeld von etwa 250 Euro. Der genaue Betrag ist Verhandlungssache.

Einsatzgebiet: Die Bereiche, in denen das FSJ und der BFD angeboten werden, sind ähnlich: Die Teilnehmer können in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Gesundheits- und Altenpflege, im Sport oder im Kulturbereich arbeiten. Im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Integration sind nur Bundesfreiwillige tätig. Beim FÖJ engagieren sich die jungen Menschen für Natur und Umwelt. Im Unterschied zum BFD können das FSJ und das FÖJ auch im Ausland verbracht werden.

Arbeitszeit: FSJ, FÖJ und BFD dauern zwischen sechs und 18 Monaten. Während FSJler und FÖJler immer Vollzeit arbeiten, ist beim BFD auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Zudem können FSJ oder FÖJ nur einmal absolviert werden, ein BFD kann nach jeweils fünf Jahren Pause wiederholt werden.