Gegen einen 24 Jahre alten Glindeler wurde Anklage wegen Totschlags erhoben. Die Leiche seines Opfers wurde in einer Tiefgarage entdeckt.

Glinde. Es war ein grausiger Fund: Am 19. März hatten Polizisten den bereits stark verwesten Leichnam des 73 Jahre alten Horst O. aus Hamburg-Hamm im Kofferraum seines Wagens in einer Glinder Tiefgarage entdeckt. Bereits einen Tag später wurde der Liebhaber von Horst O., Henning K., als Tatverdächtiger festgenommen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage wegen Totschlages gegen den 24 Jahre alten Glinder erhoben. "Der Festgenommene hat ein umfassendes Geständnis abgelegt", sagte Oberstaatsanwalt Werner Spohr.

Henning K. hat Horst O. demnach am 26. Dezember des vergangenen Jahres erschlagen. Die beiden kannten sich aus dem Internet und hatten eine sexuelle Beziehung. Am zweiten Weihnachtstag hatte sich das Paar auf dem Parkplatz am Oststeinbeker Friedhof getroffen. Henning K. habe die Beziehung der beiden beenden wollen. Horst O. habe das aber abgelehnt und wollte Sex. Der Streit sei dann eskaliert.

"Zwischen dem Angeschuldigten und dem Opfer kam es zu einer Rangelei", sagte Oberstaatsanwalt Spohr. Schließlich habe Henning K. nach einem Zimmermannshammer gegriffen, der auf dem Rücksitz seines Autos lag. Damit schlug er Horst O. fünf Mal auf den Kopf. Der 73-jährige starb durch diese Schläge.

Daraufhin wollte K. die Leiche zunächst vergraben. Nachdem dies am zu harten Boden scheiterte, wollte er sie verbrennen. Weil auch dies scheiterte, legte der Glinder sein Opfer in den Kofferraum von dessen Wagen, einem dunklen Citroen. Das Auto parkte er zunächst am Straßenrand in Glinde. Später mietete Henning K. dann einen Stellplatz in einer Tiefgarage an der Straße "Weg an der Gutsmauer" in Glinde. Sie befand sich auch in der Nähe seiner Wohnung.

Der Wagen fiel dann am 19. März einer Polizeistreife auf, weil an ihm die Nummernschilder fehlten. Die Polizisten waren in die Tiefgarage gerufen worden, weil die Alarmanlage eines anderen Autos in der Garage losgegangen war. Anwohner hatten darüber die Polizei informiert.

Die Beamten stellten fest, dass der Wagen auf Horst O. zugelassen war. Dieser galt seit dem 1. Januar dieses Jahres als vermisst. Ein Bekannter aus Berlin, zu dem der 73-Jährige ebenfalls eine sexuelle Beziehung pflegte, hatte eine Vermisstenanzeige erstattet. Horst O. war zu Silvester nicht wie verabredet nach Berlin gereist, um dort mit dem 65 Jahre alten Bekannten den Jahreswechsel zu feiern. Auch danach hatte dieser den Hamburger nicht erreicht.

Die Polizei öffnete den Kofferraum des Autos und entdeckte darin die bereits stark verweste Leiche von Horst O. Die Obduktion durch die Gerichtsmedizin in Lübeck ergab dann, dass der aufgefundene Mann keines natürlichen Todes, sondern durch die Einwirkung stumpfer Gewalt auf den Schädel gestorben war. Auch dass es sich bei dem Toten um Horst O. handelte, konnte geklärt werden.

Schnell kam die Lübecker Mordkommission auf die Spur von Henning K. Der Glinder wurde einen Tag nach dem Leichenfund festgenommen. Unter anderem hatte er den Tiefgaragen-Stellplatz für den Wagen von Horst O. mit dessen Leiche korrekt auf seinen eigenen Namen gemietet. Nach dem Verhör bei der Polizei beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Vorher war der 24-Jährige polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten.

Bereits einen Tag nach der Tat auf dem Oststeinbeker Parkplatz am Zweiten Weihnachtstag vergangenes Jahr hatte ein Autofahrer dort eine Brille und ein Gebiss neben einer Blutlache entdeckt. Die Polizei startete damals eine groß angelegte Suchaktion. Feuerwehrmänner aus Oststeinbek sowie mehrere Rettungshundestaffeln aus Stormarn und dem Herzogtum Lauenburg wurden zur Fundstelle gerufen. Jedoch ohne Erfolg. Die Glinder Polizei ging von einem Unfall aus. Mittlerweile geht die Lübecker Staatsanwaltschaft davon aus, dass Brille und Gebiss Horst O. gehört haben.

Der Angeschuldigte Henning K. muss sich nun vor der Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts verantworten. "Der Termin für die Eröffnung des Hauptverfahrens steht noch nicht fest, darüber muss die Schwurgerichtskammer noch entscheiden", sagte Oberstaatsanwalt Werner Spohr. Wird K. wegen Totschlags verurteilt, droht ihm eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Derzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Lübeck. Vor Gericht wird sich Henning K. zudem wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder und Videos in neun Fällen verantworten müssen. Die Polizei hatte diese als Dateien auf dem Computer von K. gefunden. Er hatte sie sich aus dem Internet heruntergeladen.