Etwa 80 Prozent seiner Einnahmen bestreitet der Kreis Stormarn aus der sogenannten Kreisumlage. Die Kommunen müssen sie zahlen. Die Höhe berechnet sich anhand zweier Faktoren: der Grundlage und des Hebesatzes.

Die Grundlage bilden die kreisweiten Einnahmen aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer- und Einkommensteueranteilen sowie Schlüsselzuweisungen durch das Land.

Den Hebesatz, einen Prozentsatz davon, legt der Kreistag fest. Die absolute Höhe der Kreisumlage im langfristigen Vergleich spiegelt die jeweilige wirtschaftliche Situation und die Inflation wider.

Reiche Kommunen zahlen noch zusätzliche Kreisumlage.