Bargteheide lehnte den Widerspruch gegen die Gebührenbescheide ab. Jetzt muss Verwaltungsgericht in Schleswig entscheiden.

Steinburg/Hoisdorf. Der Kampf gegen die Elternbeteiligung an den Schulbuskosten geht weiter. Nach langwierigen Diskussionen im Kreistag, Widersprüchen von Eltern gegen die von den Städten ausgestellten Gebührenbescheide und einem Aufstand der Nordstormarner Bürgermeister wird jetzt das Verwaltungsgericht in Schleswig über die Rechtmäßigkeit der Elternbeteiligung entscheiden. Dort hat der Steinburger Familienvater Manfred Burmeister in der vergangenen Woche über einen Anwalt Klage eingereicht, nachdem sein zuvor eingelegter Widerspruch gegen den Gebührenbescheid von der Stadt Bargteheide mit dem Hinweis auf das bestehende Landesgesetz abgelehnt wurde.

Burmeister hatte sich bei seinem Widerspruch auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gestützt, die auch die Bundesrepublik 1992 unterschrieben hat. Dort heißt es in Artikel 28: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie (...) geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit (...) treffen."

Für den Steinburger bedeutet das, dass der Schulbesuch kostenlos sein muss. "Es stand für mich außer Frage, dass ich bei einer Ablehnung des Widerspruchs dagegen vorgehen werde", sagt der 57-Jährige. Er wundere sich jedoch darüber, wie schnell die negative Antwort von der Stadt kam - nämlich bereits zwei Tage später. "Ich bezweifle, dass mein Widerspruch in der kurzen Zeit überhaupt richtig geprüft wurde. Es sieht mir eher wie eine 08/15-Absage aus", sagt der Steinburger. Deswegen richtet er seine Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs. Sein Anwalt hat Akteneinsicht gefordert. Burmeister: "Wir wollen herausfinden, ob es überhaupt einen Austausch zwischen der Sachbearbeiterin in der Verwaltung und dem Bürgermeister gab oder ob sie das ganz allein entschieden hat."

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Manfred Burmeister fordert, dass die Stadt Bargteheide gerichtlich verpflichtet wird, von einer monatlichen Eigenbeteiligung für den Schülerfahrausweis seines ältesten Sohnes Maximilian abzusehen. Der Elfjährige besucht zurzeit die sechste Klasse der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Bargteheide. Den 25-minütigen Schulweg muss er jeden Tag mit dem Bus zurücklegen. An den Kosten soll sich der Familienvater mit 20 Prozent beteiligen. So hat es die Landesregierung dem Kreis Stormarn vorgeschrieben.

Neben den Burmeisters hat nur noch eine weitere Familie bei der Stadt Bargteheide Widerspruch gegen die Elternbeteiligung eingereicht. Auch dieser wurde abgelehnt. Dasselbe gilt für die fünf Widersprüche, die die Mitarbeiter der Oldesloer Stadtverwaltung erreichten. "Wir haben dabei auf das bestehende Gesetz und die Entscheidung des Kreistags verwiesen", sagt Bürgeramtsleiter Thomas Sobczak.

In Ahrensburg wurden 550 Eltern zur Kasse gebeten, sechs legten dagegen Widerspruch ein. "Wir sind noch dabei, sie zu prüfen", sagt Rathaussprecherin Birgit Reuter. 33 Widersprüche sind bei der Gemeinde Großhansdorf eingegangen, allerdings richtet sich nur einer gegen die Elternbeteiligung. "Die Satzung ist eindeutig", sagt Bürgermeister Janhinnerk Voß, "deshalb werden wir ihn ablehnen." Die restlichen Widersprüche wurden gegen die neue Bemessungsgrundlage für die Entfernung von Hoisdorf zum Schulzentrum eingelegt, die Großhansdorf dieses Schuljahr eingeführt hat. Bisher bekamen alle Hoisdorfer Schüler eine Monatskarte für den Schulbus, weil sie mehr als vier Kilometer vom Schulzentrum entfernt wohnten. Die Gemeinde war bei der Bemessung der Strecke davon ausgegangen, dass die Schüler über die Hoisdorfer Landstraße, den Eilbergweg und Wöhrendamm zur Schule fahren.

"Uns ist aufgefallen, dass viele Autofahrer von Hoisdorf über den Waldreiterweg zur Schule nach Großhansdorf fahren und dass die Strecke wesentlich kürzer ist", sagt Voß. Und zwar kürzer als vier Kilometer. Der Kreis habe bestätigt, dass die Strecke als Bemessungsgrundlage für die Entfernung zur Schule rechtmäßig sei. Deshalb stehen vielen Schülern aus Hoisdorf ab diesem Schuljahr keine Buskarten mehr zu.

"Von den 32 eingegangenen Widersprüchen haben wir 14 stattgegeben", sagt Voß. "Wir haben bei ihnen die Entfernung noch einmal anhand verschiedener Karten überprüft und sind doch auf die geforderten vier Kilometer gekommen." Andere Widersprüche seien dagegen abgelehnt worden, einige würden noch bearbeitet werden. Zwei Betroffene, deren Widersprüche abgelehnt wurden, wollen per Eilverfahren gegen die Ablehnung klagen. Voß: "Wir mussten uns schon zur Sache äußern."