Die Entscheidung der Stormarner Kreisverwaltung, das sogenannte gemeindliche Einvernehmen in Köthel für den Bau der geplanten Schweinemastanlage zu ersetzen, ist alternativlos. Und sie ist auch gut.

Alternativlos ist sie deswegen, weil Verwaltungshandeln qua Verfassung an Recht und Gesetz gebunden ist. Das gebietet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes. Kommt der Kreis bei der Prüfung aller Argumente gegen die Genehmigung des umstrittenen Bauvorhabens zu dem Ergebnis, dass sie nicht einschlägig sind, darf er gar nicht anders handeln, als das seiner Ansicht nach rechtswidrig versagte gemeindlichen Einvernehmen zu ersetzen. Insofern verweist Landrat Plöger zu Recht auf den Gesetzgeber.

Die Entscheidung des Kreises ist aber auch gut, und zwar für alle Beteiligten. Denn nun können die Gegner der Schweinemastanlage vom Gericht überprüfen lassen, ob der Kreis bei seiner formell rechtmäßigen und konsequenten Entscheidung auch inhaltlich richtig entschieden hat. Ob er alle Gegenargumente mit stichhaltiger Begründung entkräftet und das ihm vom Gesetz eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.

Nun spricht es nicht unbedingt für ein funktionierendes Zusammenspiel von Politik, Bürgern und Verwaltung, wenn Gerichte letztlich Entscheidungen treffen müssen, die eigentlich anderen vorbehalten sind. Manchmal aber ist es unausweichlich. Hätte der Kreis anders entschieden, wäre vermutlich der Landwirt, der die Anlage errichten und betreiben will, vor Gericht gezogen.

Die Fronten in diesem Streit sind verhärtet, es ist im Laufe der langen Auseinandersetzung viel Porzellan zerschlagen worden. Insofern ist es den Köthelern zu wünschen, dass eine Gerichtsentscheidung Klarheit und Rechtssicherheit bringt. Dass sie von allen Beteiligten akzeptiert wird und dass wieder Ruhe in dem Dorf einkehren kann. Das wird schwierig.

Ein möglicher Friedensschluss dürfte daher deutlich nachhaltiger sein, wenn er auf Freiwilligkeit basiert. Wenn sich Kreis, Gemeinde, Anwohner und Landwirt doch noch einigen könnten. Doch das scheint derzeit unmöglich.