Ein-Euro-Jobs sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um sozialversicherungsfreie Beschäftigungen. Die ausgeführten Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.

Eine Aufwandsentschädigung von einem bis zwei Euro pro Stunde erhält der Teilnehmer zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.

Angeboten werden die Tätigleiten von Städten, Gemeinden oder gemeinnützigen Einrichtungen. Sie dauern sechs bis neun Monate.

Die Beantragung eines Ein-Euro-Jobs erfolgt über das Jobcenter. Die Mitarbeiter informieren auch über die Förderungsvoraussetzungen.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung des Ein-Euro-Jobbers kommt weiterhin die zuständige Agentur für Arbeit auf.