Minijobber , die monatlich bis zu 400 Euro hinzuverdienen, benötigen keine Lohnsteuerkarte. Das gilt auch für kurzfristig Beschäftigte sowie Aushilfen in der Land- und Forstwirtschaft. Der Arbeitgeber führt pauschal Einkommensteuer ab.

Nicht länger als 18 zusammenhängende Tage und nicht mehr als ein Durchschnittslohn von 62 Euro pro Tag oder 12 Euro pro Stunde lautet für kurzfristig Beschäftigte die Vorgabe.

Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung entfallen, wenn die Tätigkeit maximal zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage dauert. Für Minijobber führt der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Sozialversicherung ab.

Der Verlust des Kindergeldes oder des Kinderfreibetrages droht, wenn arbeitende Kinder die jährliche Freigrenze von 8004 Euro Verdienst überschreiten. Laut Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. gilt schon ein weiterer Euro nach der Rechtsprechung als Überschreitung.

Ab 2012 entfällt die Verdienstgrenze.