In der Kreisordnung ist geregelt, was ein Kreis entscheiden darf. Er darf sein Gebiet selbst verwalten, allerdings mit einer wesentlichen, in Paragraf 1 festgehaltenen Einschränkung: "Eingriffe in die Rechte der Kreise sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig." Um ein solches Gesetz geht es aber gerade im Streit zwischen Stormarn und Schleswig-Holstein.

Der Landtag hat das Schulgesetz geändert und eine Elternbeteiligung vorgeschrieben. Ob er in dieser Weise in die Entscheidungsbefugnisse der Kreise eingreifen darf, ist umstritten. Der Beschluss des Landtages war nämlich eigentlich ein Sparbeschluss. Das Land streicht wird sich ab sofort nicht mehr an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligen. Das wäre auch möglich gewesen, ohne den Kreisen vorzuschreiben, sich das Geld von den Eltern zurückzuholen.

Der Landrat wird nun wohl Widerspruch gegen den Kreistagsbeschluss einlegen. Laut Paragraf 38 muss er das tun, wenn das Recht verletzt wird.