Das Bildungspaket soll Kindern helfen, deren Eltern nicht so viel Geld haben. Anspruch auf Sachleistungen haben Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Wer für die Zeit seit Jahresanfang Leistungen beziehen will, muss sich beeilen: Ende April läuft die Frist ab. Das Paket besteht aus mehreren Teilen. So bezahlt der Staat unter anderem das Mittagessen in Kita und Schule, er bezahlt Nachhilfe und Freizeitangebote.

Jeder Einzelpunkt muss einzeln beantragt werden, ansonsten gibt es keine Vorschriften. Bei Sportangeboten reicht ein Blatt Papier mit Angaben zu Verein und Sportart.