Der Entwurf der "fünften Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung" aus der Kreisverwaltung sieht vor, dass sich Eltern oder bereits volljährige Schüler selbst zu 30 Prozent an den Kosten für ihre ÖPNV-Monatskarten beteiligen müssen.

Grundlage sollen die zu Beginn eines Schuljahrs geltenden Tarife sein. Preiserhöhungen im Laufe eines Schuljahrs sollen unberücksichtigt bleiben. Bei der aktuellen Tarifstruktur läge der Eigenanteil je nach Strecke zwischen 8,05 und 12,68 Euro im Monat.

Pro Familie soll nur für ein Kind ein Eigenanteil fällig werden. Geschwisterkinder bekämen ihre Busfahrkarten weiterhin ohne Eigenanteil. Kinder aus sozial benachteiligten Familien - etwa Hartz-IV-Empfänger - brauchen auch keinen Eigenanteil zu entrichten.