Das Urteil des Verfassungsgerichts hat das Land in eine missliche Situation gebracht.

Eine in vielen Ämtern bewährte Regelung muss verändert werden, weil sie in einigen wenigen Ämtern dazu missbraucht worden ist, selbst Kernaufgaben der Gemeinden auf die Amtsebene zu verschieben. Bürgernähe ist etwas anderes.

Bürgernah ist allerdings auch das nicht, was dem Innenminister jetzt als Problemlösung eingefallen ist. Zweckverbände sind letztlich Zusammenschlüsse von Gemeinden. Die Entscheidungen fallen in Verbandsversammlungen, die vom Wähler ebenso wenig direkt bestimmt werden können wie derzeit die Amtsausschüsse. Mit dem Schlie-Vorschlag wird also nicht etwa der Webfehler beseitigt, den die Verfassungsrichter moniert haben. Es wird nur ein verfassungskonformer Umweg eingeschlagen.

Dass der Vorschlag des Innenministers viel Widerspruch erntet, verwundert nicht. Landesweit müssten wohl rund 100 Zweckverbände gegründet werden. Viel Arbeit für die Amtsverwaltungen. Auch für die, denen bislang nur wenige Aufgaben übertragen worden sind, die also mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll und verfassungskonform umgegangen sind. Der Innenminister täte gut daran, diesen Widerspruch zumindest wahrzunehmen. Doch selbst daran scheint es noch zu mangeln. Schlie spricht davon, bei den Regionalkonferenzen mit Kommunalpolitikern für seine Vorschläge "nahezu uneingeschränkt Zuspruch bekommen" zu haben. In Stormarn haben das die Teilnehmer ganz anders wahrgenommen.