Die Ordnungsämter im Kreis Stormarn weisen daraufhin, dass Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden dürfen. Ein absolutes Abbrennverbot für Raketen und ähnliche Silvesterknaller herrscht in der Nähe von Reetdachhäusern in einem Umkreis von 180 Metern. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro bestraft werden.