Jedes Fahrrad muss über einen funktionstüchtigen nach vorn wirkenden Scheinwerfer mit weißem Licht, zwei voneinander unabhängige Bremsen und einen Dynamo oder eine Batteriedauerbeleuchtung verfügen. Darüber hinaus muss eine rote Schlussleuchte und ein roter Rückstrahler vorhanden sein.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fordert außerdem gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der Pedale. Eine Klingel ist genauso Pflicht wie mindestens zwei Speichenrückstrahler am Vorder- und Hinterrad. Wahlweise darf es sich auch um reflektierende Reifenkanten handeln. Zusätzlich verlangt die StVZO noch mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichnete Großflächenrückstrahler: einen in Weiß vorne und einen in Rot hinten.