Ahrensburger Krankenhaus behält 37 Planbetten auch bei einem Umzug, sagt das Verwaltungsgericht

Ahrensburg. Ohrfeige für das Land Schleswig-Holstein: Das Verwaltungsgericht hat jetzt bestätigt, dass die Klinik Ahrensburg ihre 37 Planbetten behalten darf. Damit ist der Fortbestand des Krankenhauses, das in die Hamburger Straße umziehen will, endgültig gesichert. Noch vor gut einem Jahr hatte der Sozialminister Heiner Garg (FDP) den geplanten Klinikneubau für überflüssig erklärt - und nachgeschoben, dass es eine finanzielle Förderung des Projekts nicht geben werde.

Den Bescheid des Landes mit diesem Tenor hat Martin Zellner, Chef der Klinik Ahrensburg, nun erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Der Arzt sagt: "Ich freue mich über die Entscheidung. Endlich kommen wir weg von dem juristischen Geplänkel und können uns wieder darauf konzentrieren, die medizinische Versorgung zu verbessern." Freuen dürften sich auch die 58 Beschäftigten der Klinik, deren Arbeitsplätze durchaus gefährdet waren.

Das Dilemma, in dem Zellner und sein Partner, der Asklepios-Konzern, steckten, ist seit einiger Zeit bekannt. Grundstück und Gebäude der Klinik Ahrensburg an der Manhagener Allee gehören der Gesellschaft für Systembetreuung im Gesundheitswesen (GSbG), die wiederum Trägerin der Park-Klinik Manhagen im benachbarten Großhansdorf ist. Der Pachtvertrag zwischen der GSbG und Zellner läuft Ende Juni 2011 aus. Eine Verlängerung lehnt die GSbG ab. Sie ist der Ansicht, dass ihr nach Auslaufen des Vertrags nicht nur die Immobilie, sondern auch die 37 Planbetten zufallen müssen. Dieser Ansicht hatte sich das Ministerium angeschlossen.

Aber ohne Planbetten ist ein Krankenhaus nicht lebensfähig. Nur wer in den Krankenhausplan des Landes verzeichnet ist, kann Kassenpatienten behandeln und mit den Kassen abrechnen. Außerdem eröffnet die Aufnahme in diesen Plan die Möglichkeit, Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein zu bekommen.

Die Klinik Ahrensburg gehört seit Jahren zu diesen Plankrankenhäusern - und darf sich nun darauf verlassen, dass dies auch so bleibt. Das Verwaltungsgericht hat nämlich in seiner einstweiligen Anordnung festgestellt, "dass der Krankenhausbetrieb seine rechtliche Identität nicht dadurch verliert, dass er von der Manhagener Allee an eine andere Adresse innerhalb des Standorts Ahrensburg verlegt wird". Die Erste Kammer betont in ihrer Entscheidung die Wichtigkeit einer vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Regelung: Ohne sie wäre für die Klinik Ahrensburg ein "wesentlicher Nachteil durch die drohende Existenzvernichtung" zu befürchten. Ein Umzug sei kein Grund, um eine Klinik aus dem Krankenhausplan zu werfen. Wichtig sei nur, ob "die nötigen räumlichen Kapazitäten für einen leistungsgerechten Krankenhausbetrieb" vorhanden seien. Und davon ist auch bei einem Umzug auszugehen - "solange die Klinik dafür sorgt, dass der Krankenhausbetrieb in einer anderen Liegenschaft fortgesetzt wird".

Und dafür sorgt sie. Geplant ist ein Neubau an der Hamburger Straße. "Jetzt können wir uns darauf konzentrieren, diesen Neubau voranzutreiben", sagt Zellner. Das neue Krankenhaus soll 3,5 Millionen Euro kosten und gut 2500 Quadratmeter groß sein. Ende 2011 könnte es fertig sein.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig hat auch Konsequenzen für die Park-Klinik Manhagen in Großhansdorf. Dort ist man auf Augenheilkunde und Orthopädie spezialisiert. Mit Hilfe einer millionenschweren Förderung des Landes wollte man dem engen Korsett dieser beiden Fachgebiete entkommen. 7,8 Millionen Euro überwies das Land ab 2008 für den ersten Bauabschnitt des mittlerweile fertiggestellten Erweiterungsgebäudes auf dem Park-Klinik-Gelände. Was dort entstehen sollte, blieb lange vage. Mal war von einer Unfallchirurgie, zuletzt von einem Kinderwunschzentrum die Rede. Dem Land war das offenbar nicht so wichtig: Ende 2009 wurden weitere 3,2 Millionen Euro für den zweiten Bauabschnitt per Bescheid fest zugesagt. Überwiesen wurden sie nicht. Weil sie die Förderung, die aus Mitteln des Konjunkturprogramms II erfolgen sollte, für rechtswidrig hielten, zogen der Asklepios-Konzern und Martin Zellner vor Gericht. Das verfügte, das Geld nicht auszuzahlen, solange der Rechtsstreit nicht entschieden sei.

Entschieden ist er immer noch nicht. Sicher ist nun allerdings, dass das Geld so oder so nicht mehr fließen wird. Die GSbG, Trägerin der Park-Klinik, hat nämlich jetzt in einer überraschenden Presseerklärung mitgeteilt, auf das Geld verzichten zu wollen. Begründung: Mit dem Geld sollte "universitäre Medizinkompetenz" nach Großhansdorf geholt werden - in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSK). Nunmehr sei jedoch vom Land der Verkauf des UKSH geplant. Zum Käuferkreis gehöre auch Asklepios. "Vor diesem Hintergrund kommt eine langfristige Bindung für die Park-Klinik Manhagen aus Gründen der Unabhängigkeit nicht mehr in Frage." Mit anderen Worten: Mit dem Gegner Asklepios will die GSbG nicht zusammenarbeiten, da muss die Region dann eben auf "universitäre Medizinkompetenz" verzichten.

Im Sozialministerium ist die Pressemitteilung auf leise Kritik gestoßen. "Die Aussage, das Land plane einen Verkauf, ist eine Interpretation, die nicht den Beschlüssen der Landesregierung entspricht", sagt Christian Kohl, der Ministeriumssprecher. Man halte weiter daran fest, dass "eine Kooperation mit dem Maximalversorger UKSH einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung der Menschen in der Region leisten wird".

Und was ist nun mit den 37 Planbetten der Klinik Ahrensburg? Das Ministerium hat keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt. Dennoch liege ein "Alternativkonzept" vor. Darüber sei "eine Abwägung mit den an der Krankenhausplanung Beteiligten zu treffen".