Die Kritik an der sogenannten Dichtigkeitsprüfung reißt unterdessen nicht ab. Es fehle nach wie vor an einer Rechtsgrundlage

Ahrensburg. Grundbesitzer und Kommunen bekommen eine Schonfrist. Ein neuer Erlassentwurf aus dem Landesumweltministerium sieht vor, dass Abwasserrohre auch in Wasserschutzgebieten nun erst zum 31. Dezember 2015 auf ihre Dichtigkeit überprüft worden sein müssen - fünf Jahre und zwei Monate später als ursprünglich vorgesehen. Die Kritik an der sogenannten Dichtigkeitsprüfung reißt unterdessen nicht ab.

"Es gibt für den Erlass weiterhin keinerlei Rechtsgrundlage", kritisiert etwa Heinrich Dierking, Stadtverordneter in Reinbek und Mitglied der Forum-21-Fraktion. Die "DIN 1986 Teil 30" sei überhaupt nicht rechtsverbindlich eingeführt. Diese DIN-Norm regelt die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. "Auch der neue, großzügigere Termin ist nach meiner Meinung nicht zu halten", sagt Dierking. Er kritisiert das Vorgehen des Ministeriums scharf. Es werde eine Drohkulisse aufgebaut, von der nur die Firmen, die Rohr-Kontrollen anbieten, profitierten.

Und nicht nur der Reinbeker Stadtverordnete kritisiert den Erlassentwurf. "Mir fehlt weiterhin eine klare gesetzliche Grundlage, dass die Kontrollen auch durchgeführt werden müssen. Auch die Zuständigkeiten sind weiter unklar", klagt Axel Bärendorf, Bürgermeister von Reinbek. Er spricht bei dem Entwurf von einem "Bürokratie-Monster". Sollte das tatsächlich umgesetzt werden, so der Bürgermeister, "dann müsste ich für Reinbek selbst beim kleinsten Modell eineinhalb Mitarbeiter permanent beschäftigen. Die Kosten beliefen sich auf rund 60 000 Euro pro Jahr, und dabei sind Fahrzeuge und Geräte noch nicht einberechnet." Bärendorf mit einem Augenzwinkern: "Sollte es so kommen, müsste eigentlich jeder Bürgermeister sein Amt aufgeben und sich als Kontrolleur selbstständig machen."

Das Ministerium begründet seinen Vorstoß nicht allein mit dem Schutz des Grundwassers. Es gelte auch, die Kosten für die Gebührenzahler durch die Kontrollen "langfristig in einer akzeptablen Höhe" zu halten, wie es auf der Internetseite des Ministeriums heißt. Momentan führe das Ministerium Gespräche mit den Kommunen und mit Verbänden der Wohnungswirtschaft, so Ministeriumssprecher Christian Seyfert. "Uns geht es mit dem Erlass darum, für alle eine gemeinsame Grundlage zu schaffen sowie einheitliche und gültige Richtlinien einzuführen."

Die Kritik, es gebe keine Rechtsgrundlage für den Erlass, will Seyfert nicht gelten lassen. "Unser Standpunkt ist, dass es eine solche durchaus gibt." Wenn sich ein Kontrollverfahren als anerkannte technische Regelung durchsetze, dürfe das Ministerium es als verbindlich festlegen. Ziel sei nun, eine möglichst große Akzeptanz zu erreichen. "Unser Interesse ist es ja nicht, die Dinge vom grünen Tisch aus zu verordnen." Doch der Schutz des Grundwassers sei gerade in Schleswig-Holstein so wichtig, weil das Land sein Trinkwasser zu 100 Prozent aus dem Grundwasser beziehe.

Die Kommunen warten jetzt erst mal die weiteren Beratungen ab. So wollte das Amt Bargteheide-Land eigentlich längst mit der Kontrolle eigener Leitungen begonnen haben. "Wir halten uns aber noch zurück, bis die Frage der Zuständigkeit geklärt ist", sagt Bernd Gundlach, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Bargteheide-Land. Zusammen mit der Stadt Bargteheide hatte das Amt ein Modell entwickelt, bei der Prüfung der kommunalen Abwasserrohre den Anwohnern anzubieten, dass ihre Anschlüsse gleich mitgeprüft werden. Das sollte Kosten sparen. Gundlach: "Wir haben mit unseren Untersuchungen noch nicht angefangen. Ich hoffe aber, dass wir bis zum Herbst Klarheit haben."

Große Zweifel am Nutzen des Erlasses hat Landrat Klaus Plöger. "Das sind bundesweit Milliardenbeträge, die man viel sinnvoller in anderen Bereichen investieren könnte." Er hofft, dass die bisher geplanten Fristen weiter nach hinten wandern. "Jede verschobene Frist ist ein Erfolg."

Umweltamtsleiter Hans-Gerd Eissing geht davon aus, dass das Umweltministerium nun die Frage klärt, ob es einer gesetzlichen Regelung durch den Landtag bedarf oder nicht. "Ein Gesprächstermin wurde gerade abgesagt, weil das Ministerium noch Beratungsbedarf hat." Das liege sicherlich auch an der massiven Kritik an dem Erlassentwurf. Eissing rechnet damit, dass im Herbst neuer Schwung in die Sache kommt.