Das Umweltministerium hat einen neuen Entwurf eines Erlasses vorgelegt, der die Umsetzung einer Norm namens “DIN 1986 Teil 30“ regeln soll.

Es geht um die umstrittene sogenannte Dichtigkeitsprüfung für Abwasserrohre, die jeden Grundeigentümer betreffen soll, aber auch jede Kommune. Eine Reaktion auf die in der Vergangenheit vielfach geäußerte grundsätzliche Kritik an dem Zwangstest ist der neue Entwurf mit Sicherheit nicht. Denn das Neue daran sind insbesondere die nach hinten verschobenen Fristen. So müssen die Rohre etwa in Wasserschutzgebieten erst in fünf Jahren und vier Monaten überprüft worden sein, nicht schon Ende Oktober dieses Jahres.

Alle Beteiligten haben also Zeit gewonnen. Die Hauseigentümer müssen die Überprüfung ihrer Rohre nicht mehr übers Knie brechen, sie sind dabei nicht länger unter Zeitdruck auf die erstbesten Angebote womöglich überteuerter Anbieter angewiesen. Stattdessen können sie alles in Ruhe vorbereiten. Und die Verantwortlichen im Ministerium haben Zeit, sich noch mal über die rechtliche Tragfähigkeit ihrer Vorgaben Gedanken zu machen.

Niemand wird ernsthaft in Abrede stellen, dass undichte Abwasserrohre eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Dass alle Leitungen kontrolliert werden sollen, müsste deshalb an sich auf breite Zustimmung stoßen. Ist es bislang aber nicht. Das Ministerium will nach den Worten seines Sprechers nun eine möglichst große Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen. Die Fristverlängerung dürfte dazu beitragen.