Alte Ausweise bleiben noch gültig bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Tausch ist auf Wunsch jederzeit möglich.

Die Kosten für Antragssteller ab 24 Jahren für den neuen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren betragen 28,80 Euro, für junge Menschen unter 24 sind es 19,80 Euro. Für Bedürftige ist eine Gebührenreduzierung oder -befreiung vorgesehen.

Persönliche Daten und ein Foto werden wie bisher aufgedruckt. Zusätzlich sind die Informationen auf dem integrierten Chip gespeichert. Dieser bietet die Möglichkeit des "Sich-online-Ausweisens". Um die Funktion anwenden zu können, benötigt der Nutzer ein Kartenlesegerät, das für zehn Euro im Handel erhältlich sein wird.

Fingerabdrücke können auf Wunsch des Antragstellers auf der Karte gespeichert werden. Vorteil ist, dass die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis garantiert und so einem Missbrauch vorbeugt.

Um den Datenschutz zu gewährleisten, dürfen Bürgeramt und Bundesdruckerei die Fingerabdrücke nur bis zur Übergabe des Ausweises an den Inhaber speichern. Die biometrischen Daten, Fingerabdrücke und das Foto dürfen ausschließlich die Polizei, der Zoll und die Meldebehörden einlesen. Im Internet kann der Besitzer selbst entscheiden, welche Daten übertragen werden. Für Sicherheit sorgt zusätzlich eine sechsstellige geheime Identifizierungsnummer.