Das Landgericht Lübeck verurteilt den 42 Jahre alten Ahrensburger nach Überfall auf Freund seiner Ex-Frau wegen gefährlicher Körperverletzung.

Ahrensburg/Lübeck. Der Ahrensburger Messerstecher muss ins Gefängnis. Das Landgericht Lübeck hat den 42-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. "Die vier Stiche in den Hals waren alle potenziell lebensgefährlich", sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann in seiner Urteilsbegründung. "Wenn nur einer im Millimeterbereich etwas tiefer gegangen wäre, hätte das leicht den Tod für das Opfer bedeuten können."

Beim Stich in die Brust hätte er das Herz, das Zwerchfell oder die Milz treffen können, so der Richter weiter. "Die Folgen hätten ein Verblutungs- oder Erstickungstod sein können. Wer mit einem so gefährlichen Werkzeug auf so sensible Körperpartien losgeht, nimmt den Tod des Opfers billigend in Kauf." Mit der verhängten Freiheitsstrafe ging der Richter über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß hinaus. Die Anklagevertreterin hatte drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Auch sie hatte in ihren Plädoyer betont, dass es nur Glück gewesen sei, dass dem Opfer nichts Schlimmeres passiert sei. Sie sagte: "Messerschnitte in den Hals sind besonders gefährliche Handlungen. Sie sind kaum kontrollierbar. Der Angeklagte hat meiner Auffassung nach mit Tötungsvorsatz gehandelt."

Der gebürtige Iraner Paves G. (Name geändert) hatte im Oktober vergangenen Jahres den neuen Lebenspartner seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau vor dessen Haustür in Ahrensburg mit einem Teppichmesser attackiert. Viermal hatte er mit der 2,5 Zentimeter langen Klinge in den Hals des Mannes gestochen, einmal hatte er die Brust getroffen. Zum Teil kniete er dabei auf seinem wehrlosen Opfer. Er bedrohte und beschimpfte den 48-Jährigen, brüllte immer wieder: "Was willst du von meiner Frau? Das ist meine Frau."

Weil der 42-Jährige nach den fünf Messerstichen von allein von seinem Opfer abließ und ihn nur noch mit Worten bedrohte, verurteilte ihn das Gericht nur wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht, wie in der Anklageschrift gefordert, wegen versuchten Totschlags. Richter Singelmann sagte: "Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren."

+++ Staatsanwältin fordert Haftstrafe für Messerstecher +++

Für den Ahrensburger spreche zwar, dass er die Tat gestanden habe. Er habe sie jedoch auch verharmlost, indem er die Stiche als "Kratzer" und "kleine Wunden" bezeichnet habe. Dieses Verhalten hatte auch die Anwältin des Opfers kritisiert. Bernd W. (Name geändert) war vor Gericht als Nebenkläger aufgetreten. Seine Anwältin sagte: "Der Angeklagte hat keine Einsicht gezeigt. Er hat immer nur von 'der Geschichte' gesprochen." Auch die Entschuldigung, die er an sein Opfer gerichtet hatte, sei nicht ernst zu nehmen. "Er hat die Worte mit einem Lächeln gesagt."

Der Richter erklärte, das Verhalten könne auch als Unsicherheit interpretiert werden. Allerdings glaube er dem Angeklagten nicht, dass er dem neuen Lebenspartner seiner Frau mit seiner Tat nur Angst habe machen wollen. Singelmann: "Wer das Messer wie der Angeklagte einsetzt, will nicht nur Angst einflößen. Das war ganz massive Gewalt. Der Angeklagte ist intelligent, deshalb weiß er das auch."

Er habe auch das Bestreben des Ahrensburgers wahrgenommen, alles auf seine Depressionen zu schieben. Der Richter sagte: "Gegen eine schwere Depression spricht jedoch, dass der Angeklagte kurz vor der Tat intimen Kontakt zu einer Frau hatte." Seine damalige Geliebte hatte als Zeugin vor Gericht ausgesagt und berichtet, dass G. ihr nur wenige Tage vor der Tat gesagt habe, er könnte den Freund seiner Frau töten. Sie habe diese Worte jedoch nicht ernst genommen.

Gegen den Angeklagten sprächen auch die Vielzahl der Verletzungen, die er dem Opfer zugefügt hat sowie die entstandene psychische Beeinträchtigung und die Folgen für Bernd W. "Einige Narben werden verbleiben und ihn immer wieder an die Tat erinnern", sagte Christian Singelmann. "Auch wenn er sagt, dass er sich gut davon erholt habe und sie ihn nicht beeinträchtigen würden." W. war nach der Tat sechs Wochen krankgeschrieben.

Paves G. verfolgte die Ausführungen des Richters fast emotionslos. Die Hände hatte er auf den Tisch gestützt und vor dem Gesicht gefaltet. Auch das Urteil nahm er reaktionslos zur Kenntnis. Zuvor hatte der Ahrensburger betont, dass er die Tat bereue. Er werde in Zukunft das Leben seiner Exfrau und das ihres neuen Lebenspartners akzeptieren. "Ich habe Fehler gemacht, aber ich wollte ihn nicht umbringen", sagte der 42-Jährige. "Es ist mein Wunsch, dass wir alle eines Tages zusammen sitzen und gemeinsam essen und lachen - meine Exfrau, ihr Freund, die Kinder und ich."