Ahrensburg. Im Prozess gegen den Ahrensburger Messerstecher hat die Staatsanwältin eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert. "Die Stiche in den Hals waren potenziell lebensgefährlich", sagte sie in ihrem Plädoyer. "Sie hätten nur ein paar Millimeter tiefer gehen müssen und der Angeklagte hätte sein Leben gelassen." Die Anklagevertreterin ist der Auffassung, dass der Ahrensburger mit Tötungsvorsatz gehandelt hat. Der 42-Jährige muss sich vor dem Landgericht Lübeck verantworten, weil er im Oktober 2011 den neuen Lebensgefährten seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau mit einem Teppichmesser attackiert hat. Viermal stach der gebürtige Iraner mit der 2,5 Zentimeter langen Klinge in den Hals seines Opfers, einmal in die Brust.

Das Opfer, 48, tritt vor Gericht als Nebenkläger auf. Seine Anwältin schloss sich der Forderung der Staatsanwältin an. Sie kritisierte, dass der Angeklagte die Tat verharmlost habe. "Er hat die Messerstiche als 'kleine Kratzer' bezeichnet und bei seiner Entschuldigung hatte er ein Lächeln im Gesicht." Der Verteidiger des Ahrensburgers forderte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Urteil wird am 6. März verkündet.