Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist. Das bedeutet bei der Landtagswahl, dass die Menschen seit mindestens drei Monaten einen festen Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein und am Wahltag das 18. Lebensjahr erreicht haben müssen. Zudem ist die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich.

Die Ehrenamtler werden in der Regel in zwei Schichten aufgeteilt und bekommen eine Aufwandsentschädigung, die meist bei etwa 30 Euro liegt. Pro Wahllokal müssen zeitgleich immer drei Helfer anwesend sein, sonst muss die Stimmabgabe unterbrochen werden.

Die Verpflichtung zum Wahlhelfer darf nur von über 60-Jährigen und aus wichtigen Gründen wie Krankheit abgelehnt werden. Es droht ein Bußgeld.