20-Jährige verlor nach Geburt zu viel Blut und verstarb in Oldesloer Asklepios-Klinik., angeklagte Mediziner müssen Geldauflage zahlen.

Ahrensburg. Das Strafverfahren gegen zwei Ärzte der Asklepios Klinik Bad Oldesloe, die sich vor dem Ahrensburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung einer jungen Mutter verantworten mussten, ist gestern gegen Auflagen eingestellt worden. Für das Gericht sowie die Staatsanwaltschaft war die sogenannte Schwere der Schuld nicht gegeben, ein Urteil somit nicht nötig. "Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ist mit der Erteilung der Geldauflagen zu beseitigen", sagt Staatsanwältin Sabine Schuchard in ihrer Begründung. Dr. Wulfram H., kommissarischer Chefarzt, muss 20 000 Euro zahlen, die Ärztin in Weiterbildung, Mona W.-R., 10 000 Euro. Von diesem Geld sollen 10 000 Euro für den vierjährigen Sohn der Verstorbenen angelegt werden, die der Junge inklusive Zinsen im Alter von 18 Jahren ausgezahlt bekommt. Der Rest wird an gemeinnützige Organisationen verteilt.

Zum Prozessauftakt Anfang Dezember hatte die Anklägerin den Medizinern vorgeworfen, im Januar 2008 den Blutverlust einer 20 Jahre alten Patientin falsch eingeschätzt zu haben. Wenige Tage nach dem Kaiserschnitt starb die junge Mutter in der Asklepios-Klinik Bad Oldesloe. "Es ist ein tragischer, einmaliger Fall. Und die Ärzte haben daraus die Konsequenzen für ihr berufliches Tun gezogen", sagt Schuchard und fügt hinzu: "Es ist nicht zu erwarten, dass ihnen erneut ein solcher ärztlicher Kunstfehler unterläuft." Anschließend bat die Anklägerin die Angehörigen um Verständnis und betonte, dass "die Auflagen kein Freikauf sind."

+++ Wann kann ein Strafverfahren eingestellt werden? +++

Deren Anwälte zeigten für die Entscheidung, das Verfahren nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung einzustellen, nur wenig Verständnis. "Diese Norm greift, wenn die Schuld des Angeklagten als gering anzusehen ist. Beispielsweise wenn ein Autofahrer für einen Moment versagt und Gas und Bremse vertauscht. Doch hier kann davon keine Rede sein", sagte der Anwalt Jochen Vorhusen: "Hier liegt ein stundenlanges Versagen der verantwortlichen Ärzte vor. Die Sachverständigen stellten sechs Behandlungsfehler fest."

Laut Gesetz können sich die Vertreter der Nebenkläger zu einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens äußern, ihrer Zustimmung bedarf es aber nicht. Als besonders prekär beschreibt Jochen Vorhusen auch die Tatsache, dass sich seit dem Tod der jungen Mutter nichts in der Oldesloer Asklepios-Klinik geändert habe. "Unter der Regie des Arztes waren die Patienten dem gleichen Risiko ausgesetzt", sagt der Anwalt.

Richter Ulf Thiele beschreibt diesen Umstand als "bemerkenswert" und sagt: "Alle Klinik-Mitarbeiter, die vor Gericht ausgesagt haben, bestätigten, dass dieser Todesfall intern nicht aufgearbeitet wurde. Es fehlte offenbar die nötige Selbstkritik", sagt der Richter und fügte hinzu: "Eine zeitnahe Aufarbeitung der Fehler wäre wünschenswert." Doch dieser Umstand sei für den Richter nicht entscheidend gewesen. Die damalige Assistenzärztin und der damalige Oberarzt an der Asklepios-Klinik hätten keinesfalls leichtfertig oder grob fahrlässig gehandelt. "Beides sind engagierte Ärzte. Ein Urteil ist hier nicht erforderlich", so Thiele.

Die Anwältin der Eltern kritisierte jedoch, dass beide Mediziner nicht einmal gesagt haben, dass es ihnen leid tue. "Stattdessen sind immer andere Schuldige gesucht worden", sagt Stefanie Martens und fügt hinzu: "Es hätte den Eltern viel bedeutet."

Die Mutter der Verstorbenen ist trotz der Entscheidung des Ahrensburger Amtsgerichts glücklich, dass das Verfahren vorbei ist und es keinen Freispruch für die Ärzte gab. "Ich bin Realistin und weiß, dass es bei einer Verurteilung höchstens eine Bewährungsstrafe gegeben hätte", sagte sie nach dem Prozess. Mit dem Gerichtsverfahren wollte sie zeigen, dass sie den Tod ihrer Tochter nicht einfach so hinzunehme.

"Ihre Seele ist immer bei mir", sagte die Frau, die jede Woche das Grab ihres Kindes besucht. "Mein Enkel ist ein Ebenbild meiner Tochter und er wird ihr von Tag zu Tag ähnlicher", sagt sie und fügt mit einem unterdrückten Lächeln hinzu: "Er hatte vergangene Woche Geburtstag und hat sich sehr gefreut. Es war schön, tat aber auch weh. Denn es ist auch der Tag, an dem meine Tochter in meinen Armen lag und ihr Herz aufgehört hatte zu schlagen."