Darf ich betrunken, freihändig und ohne Helm Rad fahren? Das sagt der Gesetzgeber

1. Rad fahren ist auch im alkoholisierten Zustand erlaubt. Richtig ist: Eine Trunkenheitsfahrt (§316 StGB) kann auch mit dem Fahrrad begangen werden. Eine feste Promillegrenze gibt es nicht. Wenn der Fahrradfahrer verkehrsauffällig geworden ist, kann die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 0,5 Promille auch für Radfahrer herangezogen werden. Bei Unfallverursachern ist die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Die Führerscheinbehörde kann dem Radfahrer die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung anordnen und ihm den Führerschein entziehen.

2. Fahrradfahrer müssen immer hintereinander fahren. Richtig ist: Wenn sie dadurch den Verkehr nicht behindern, dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren (§2 StVO, Absatz 4). In Fahrradstraßen ist es grundsätzlich erlaubt, dass Radfahrer nebeneinander fahren (§41, Absatz 5, StVO). Gleiches gilt für Verbände: Wenn mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs sind, dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden und auch zu zweit nebeneinander fahren (§27, Absatz 1, StVO).

3. Wenn ein Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren. Richtig ist: Ein Radweg muss nur dann genutzt werden, wenn eines der drei folgenden Gebotsschilder vorhanden ist: getrennter oder kombinierter Rad- und Fußweg sowie blauer Hintergrund mit weißem Radfahrer. Wenn nicht, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen, müssen es aber nicht (§2, Absatz 4, StVO).

4. Kinder müssen immer auf dem Gehweg fahren. Richtig ist: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen immer die Gehwege benutzen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit ihren Fahrrädern die Gehwege benutzen, müssen es aber nicht. Ab dem elften Lebensjahr gelten die gleichen Regeln wie für erwachsene Radfahrer (§2, Absatz 5, StVO).

5. An einer roten Ampel müssen sich Radfahrer hinten einordnen. Sie dürfen nicht rechts an allen Autos bis nach vorne vorbeifahren. Richtig ist: Wenn ausreichender Raum vorhanden ist, dürfen Radfahrer (und übrigens auch Mofa-Fahrer) Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen (§5, Absatz 8, StVO)

6. Es ist egal, wie ich mich auf dem Rad fortbewege. Richtig ist: Freihändig fahren ist nicht erlaubt. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert. Auch nicht erlaubt ist es, sich an andere Fahrzeuge anzuhängen (§23, Absatz 3, StVO).

7. Radfahrer sind dazu verpflichtet, einen Helm zu tragen. Richtig ist: Einen Schutzhelm muss nur tragen, wer auf einem Kraftrad oder einem offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde fährt. Dies gilt nicht, wenn Sicherheitsgurte angelegt sind (§21, Absatz 2, StVO).

8. Ein Hund hat bei einem Radfahrer nichts zu suchen. Richtig ist: Hunde dürfen von Fahrrädern aus geführt werden (§28, Absatz 1, StVO).

9. Wenn ein Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fährt, darf er auch eine Fußgängerzone passieren. Richtig ist: Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen. Ausnahme: Es gibt ein Zusatzschild. Auch dann dürfen Radfahrer Fußgänger nicht gefährden oder behindern. Wenn nötig, müssen sie warten (§41, Absatz 5, StVO).

10. Wenn ein Fahrrad über einen Gepäckträger verfügt, können damit zwei Personen fahren. Richtig ist: Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter sieben Jahren mitgenommen werden, wenn besondere Sitze vorhanden sind und dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen können. Radfahrer, die ein Kind mitnehmen wollen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein (§21, Absatz 3, StVO).