Öffentliche und private Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Dazu zählen Menschen, die eine mindestens 50-gradige Behinderung haben. Betriebe, die die Pflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe pro Monat und unbesetzter Stelle zahlen. Diese staffelt sich von 105 Euro (Beschäftigungsquote drei bis fünf Prozent), über 180 Euro (zwei bis drei Prozent) bis 260 Euro (unter zwei Prozent). Die Frist, die Quote zu melden, läuft am 31. März aus. 2008 zahlten 299 der 460 größeren Stormarner Betriebe die Abgabe ans Integrationsamt. Beschäftigt waren 1329 Schwerbehinderte. Heike Grote-Seifert, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe: "Zurzeit sind 540 schwerbehinderte Menschen in Stormarn und im Herzogtum Lauenburg arbeitslos gemeldet. Unternehmen sollten ihnen eine Chance geben." Auch die Kommunen sind verpflichtet, Schwerbehinderte einzustellen. In Ahrensburg sind 7,4 Prozent der Angestellten schwerbehindert, in Bargteheide 5,7 Prozent, in Glinde 5,5 Prozent, in Reinbek 5,9 Prozent. Geringer sind die Quoten in Barsbüttel (3,6 Prozent), Ammersbek (1,2 Prozent) und Trittau (Null Prozent). Ob eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, hängt von den besetzten Stellen ab. Grundsätzlich sei es schwierig, die Quote zu erfüllen, sagt Ahrensburgs Sprecherin Birgit Reuter. "Die Bewerber müssen auch die Voraussetzungen erfüllen." Auch gebe es nur wenige Bewerber, sagt Martina Klinkowski vom Kreis (rund acht Prozent). "Wenn überhaupt, bewerben sich ein oder zwei Schwerbehinderte auf eine Stelle."