Die EU-Vorschriften für Schilder, Licht und Platten kosten dem beauftragten Schilderwerk Beutha als eigenen Angaben mehr als 5000 Euro.

Ahrensburg. Die Freigabe des Ahrensburger Bahnhofs Gartenholz scheitert in erster Linie an fehlenden EU-Zertifikaten. Ursprünglich sollte die Haltestelle bereits im Dezember 2009 eröffnet werden. Jetzt musste auch der zweite Termin abgesagt werden: Die Regionalbahnen werden auch nicht ab März am Gartenholz halten können.

Unter anderem müssen die Schilder auf dem Bahnhof EU-Verordnungen entsprechen. Das sächsische Schilderwerk Beutha GmbH ist mit der Beschilderung beauftragt. Verkaufsleiter Jörg Dombrowski sagt: "Für uns wird die Zertifizierung eine weitere kostspielige Formalie. Wir sind CE-zertifiziert, ISO-zertifiziert, haben TÜV-Zertifikate und sind präqualifiziert für Ausstattung der Schienenwege. Wir ersticken bald in Zertifizierungen."

Der Verkaufsleiter geht davon aus, dass die Zertifizierung dem Unternehmen mehr als 5000 Euro kosten wird. An der Herstellung der Schilder ändert das mit großer Wahrscheinlichkeit nichts. Es geht nur um das Formale und einen kleinen Aufkleber auf dem Schild. Dombrowski: "Ahrensburg ist bundesweit der erste Bahnhof, an dem diese Norm erfüllt werden muss." Das Unternehmen hat die Zertifizierung bereits beantragt und rechnet innerhalb von sechs Wochen mit einer Antwort.

Die Stadt Ahrensburg als Bauherr bleibt nichts anderes übrig, als auf die fehlenden Unterlagen zu warten. Stefan Schott aus dem Bauamt im Rathaus sagt: "Erst wenn wir alle Zertifizierungen zusammenhaben, können wir die Freigabe beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen." Daher wollen sich im Moment auch weder das Bauamt noch die Bahn AG oder die Landesweite Verkehrs-Servicegesellschaft (LVS) auf einen neuen Eröffnungstermin festlegen.

Was aber hat die kleine Haltestelle, die sich offiziell nicht mal Bahnhof nennen darf, weil sie keine separaten Gleise für die Bahnsteige hat, mit europäischem Recht zu tun? Stefan Schott versucht eine Erklärung: "Es soll ein europaweit einheitliches Schienennetz entstehen." Ziel sei es, dass ein Zug beispielsweise ohne Probleme von Paris bis nach Kopenhagen fahren könne. Dazu müssten auf der Strecke einheitliche Bahnsteighöhen und Bahnhofausstattungen vorhanden sein.

In diesem Verfahren spielt es keine Rolle, ob an der Haltestelle Ahrensburg-Gartenholz jemals Reisende aus Kopenhagen aussteigen werden. Seit 2007 gehört die Strecke Hamburg-Lübeck zum transeuropäischen Netz und damit gilt nicht nur nationales, sondern auch europäisches Recht - und das nennt sich Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (TEIV). Die TEIV verweist etwas detaillierter, aber nicht weniger bürokratisch formuliert, auf verschiedene "Technische Spezifikationen für die Interoperabilität" (TSI). Mehrere Hundert Seiten Anforderungen kommen da zusammen.

Wie hell muss das Licht leuchten? Wie laut dürfen die Ansagen aus dem Lautsprecher sein? Den Kontrast zwischen gewöhnlichen Bahnsteigplatten und den helleren Platten für Sehbehinderte musste die Stadt sogar von einem Institut prüfen lassen. Und selbst die Rutschfestigkeit der Bahnsteige ist grenzüberschreitend geregelt.