Für jede Straße gibt es einen verantwortlichen Eigentümer, den sogenannten Baulastträger. Das kann je nach Straße die Stadt, Kommune, der Landkreis oder der Bund sein.

Der Baulastträger muss für die bauliche Instandhaltung sorgen, das heißt, er muss auch die nötigen Reparaturen veranlassen. Bei diesem Wetter ist das fast unmöglich. Deshalb muss er zumindest mit Warnschildern, in besonderen Fällen auch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung, auf die gefährlichen Schlaglöcher hinweisen. Im Schadensfall muss der Autofahrer nachweisen, dass das Schlagloch zu einer Beschädigung an einer Radkappe, Felge oder sogar zu schwereren Schäden geführt hat. Matthias Schmitting vom ADAC sagt: "Unter einem Schaden von 200 Euro lohnt sich das meistens nicht." Bei größeren Schäden oder Unfällen sollte mit Hilfe der Polizei die Situation vor Ort protokolliert werden, um der Beweispflicht nachzukommen und ein rechtskräftiges Gutachten zu erstellen. Matthias Schmitting sagt: "Auf zehn bis 40 Prozent der Kosten bleibt man ohnehin sitzen." Für Autofahrer gilt also: Vorsichtig fahren. Nach Eis und Schnee erfordern nun auch die Schlaglöcher eine besondere Fahrweise.