“Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine schallende Ohrfeige für die Politik“, sagt Ingo Loeding, Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Stormarn.

Bargteheide. Karlsruhe hat nicht nur klar gemacht, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder dem Sozialstaatsgebot widersprechen. Es hat auch festgestellt, dass sie verfassungswidrig sind, weil sie kein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. Loeding: "Ein besseres Signal für mehr Kindergerechtigkeit hätte es nicht geben können." Mit dem höchstrichterlichen Urteil ist die bisherige Praxis, die Hartz-IV-Sätze für Kinder prozentual nach denen für Erwachsene zu berechnen, nicht mehr zulässig. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 1. Januar 2011 nachbessern. Loeding: "Die Tatsache, dass Hartz-IV-Empfänger aber ab sofort Zusatzleistungen beantragen können, zeigt, als wie drängend die Richter das Problem einschätzen." Ingo Loeding, der zugleich stellvertretender DKSB-Landesvorsitzender ist, interpretiert die Entscheidung als einen Schrei nach einem Systemwechsel: "Wir fordern seit langem einen Grundsicherungsbetrag von 500 Euro. Das wäre jetzt an der Zeit." Vermutlich werde es aber eher auf die Anhebung des Sockelbetrages von 395 auf 420 Euro hinauslaufen und damit auf eine Erhöhung der drei Regelsätze für Kinder verschiedener Altersstufen um jeweils 60 oder 70 Euro. (M.T.)