Der Fall Robby beschäftigt jetzt auch die Juristen. Der Deutsche Tierschutzbund mit Sitz in Bonn und der Anwalt der Hundehalterin Heidi Schwark prüfen eine Strafanzeige gegen die Polizei.

Hoisdorf. Wie mehrfach berichtet, hatten Polizisten des Autobahnreviers Bad Oldesloe den Australian Shepherd "Robby" am Silvesterabend absichtlich auf der A 1 mit ihrem Streifenwagen überfahren. Zur Begründung hieß es, dass das Tier nicht einzufangen oder durch einen gezielten Schuss zu töten gewesen war. Drei Wochen später bekam Heidi Schwark eine Rechnung in Höhe von rund 2500 Euro für den verbeulten Dienstwagen. Tierschützer sind der Meinung, dass die Beamten gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Das Landespolizeiamt verteidigt das Verhalten der Polizisten. "An der Rechtmäßigkeit gibt es keine Zweifel. Es war eine Zwangsmaßnahme", sagt Sprecherin Jessica Wessel. Dennoch werde im Landespolizeiamt geprüft, ob Heidi Schwark den vollen Betrag zahlen muss. (dob)