Der selbst ernannte Sterbehelfer Dr. Roger Kusch hat in Oststeinbek den Verein “SterbeHilfeDeutschland“ gegründet. Im Februar 2009 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg ihm noch die Ausführung von Sterbehilfe untersagt.

Oststeinbek. Jetzt macht der als "Dr. Tod" bekannt gewordene ehemalige Hamburger Justizsenator weiter. Kusch sieht in der Gründung des Vereines keinen Verstoß gegen das Verbot. "Es richtet sich nur gegen meine Person, nicht gegen eine Organisation", sagte Kusch der Regionalausgabe Stormarn. Außerdem betreffe es nur die Suizidbegleitung in der letzten Stunde des Lebens, daran werde er sich halten.

"In meiner Arbeit behindert mich das Verbot nicht. Ich darf die kranken Menschen besuchen, ihnen zuhören und sie beraten. Und wenn jemand eine Entscheidung getroffen hat, dann stelle ich die Kontakte zu unseren ehrenamtlichen Helfern her, die den Sterbewilligen auf seinem Weg begleiten", so Kusch. Warum will Roger Kusch jetzt wieder im Bereich Sterbehilfe aktiv werden? "Das Maß an Verzweiflung schwer kranker Menschen, die sich bei mir gemeldet haben, hat mich nicht losgelassen."

Die Gründung des Vereins verlief nicht problemlos. Zuerst habe er den Antrag in Hamburg eingereicht, sagt Kusch. "Das Amtsgericht Hamburg hat sich aber wochenlang nicht gemeldet. Unzumutbar", findet er. Denn der Faktor Zeit sei beim Thema Sterbehilfe von entscheidender Bedeutung. Also hätten er und die übrigen Vorstandsmitglieder parallel einen Antrag in Schleswig Holstein eingereicht. "Wir sind dankbar für die rechtsstaatlichen Strukturen in Schleswig Holstein, denn hier wurde der Antrag zügig bearbeitet und genehmigt." Das Hamburger Amtsgericht habe schließlich die Eintragung des Vereins wegen "Verdachts der Förderung von Selbsttötung" verweigert.

Den ehrenamtlich arbeitenden Sterbebegleitern und Ärzten, die möglicherweise mit ihrer Tätigkeit für den Verein gegen Gesetze verstoßen, sichert Kusch Anonymität zu - auch im Falle staatsanwaltlicher Ermittlungen. "Bei Ermittlungen greift für Vorstandsmitglieder das Auskunftsverweigerungsrecht für potenziell Beschuldigte. Wir müssen keine Namen nennen!"

Mitglieder des Vereines zahlen 100 Euro Jahresbeitrag oder einmalig 1000 Euro für lebenslange Mitgliedschaft. Früher verlangte Kusch 6500 Euro Honorar und 1500 Euro für einen Psychiater für die Sterbehilfe.