Ein 16 Jahre alter Schüler aus Reinfeld hat im Internet einen Amoklauf angekündigt. In einem Chatroom schrieb der junge Mann, dass er seinen ehemaligen Mitschülern an der Erich-Kästner-Schule in Reinfeld etwas antun wolle.

Reinfeld/ Bad Oldesloe. Außerdem schickte er einer gleichaltrigen Bekannten E-Mails, in denen er schrieb, dass seinen alten Schulkameraden etwas zustoßen werde.

Die 16-Jährige, die die Förderschule am Bischofsteicher Weg in Reinfeld besucht, nahm die Androhung ernst. Gleich am nächsten Morgen wendete sie sich vertrauensvoll an ihre Schulleiterin. Diese alarmierte sofort die Polizei. Kurz darauf machten sich Oldesloer Kriminalbeamte auf den Weg in die Oldesloer Berufsschule, wo der 16-Jährige gerade Unterricht hatte. Die Polizisten gingen in den Klassenraum und nahmen den Jugendlichen mit aufs Revier. In seiner Vernehmung soll sich der Jugendliche reumütig und betroffen gezeigt haben. Laut Polizei sei ihm erst im Gespräch mit den Ermittlern bewusst geworden, dass er sich durch derartige Äußerungen strafbar gemacht hat.

"Wir nehmen solche Androhungen immer ernst", sagt Polizeisprecherin Sonja Kurz, "natürlich haben die Beamten auch die Wohnung der Eltern nach möglichen Waffen durchsucht." Gefunden wurde jedoch nichts. Ob der Schüler mit seiner Ankündigung im Chat und in den E-Mails seinem Unmut über seine ehemaligen Mitschüler freien Lauf lassen wollte oder eine ernsthafte Drohung dahinter steckte, bleibt unklar.

Die Kriminalbeamten leiteten gegen den 16-jährigen Reinfelder ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ein. "Wir prüfen jetzt auch, ob die Eltern die Kosten für den Polizeieinsatz übernehmen müssen", sagt Sonja Kurz: "Das kann sich im fünfstelligen Bereich bewegen. Wenn beispielsweise eine ganze Schule geräumt werden muss, wird solch ein Großeinsatz ziemlich teuer." Auch wenn dem Schüler die Konsequenzen seines Handelns nicht bewusst waren, hat er sich zu verantworten. Die Polizei weist darauf hin, dass es sich um eine Straftat handelt, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.