Mit ihrer “Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30“ haben die Bürokraten im Kieler Umweltministerium ganze Arbeit geleistet. Endlich wissen wir, wie eine “Dichtheitsbescheinigung“ auszusehen hat.

Wir wissen nun auch, dass ein Ingenieur die Inspektion vorzunehmen hat, der von einer Hilfskraft begleitet wird. Wir wissen, dass dieser Ingenieur eine "Sicherheitsausrüstung zum Einstieg in abwassertechnische Anlagen" mit sich zu führen hat. Wir wissen leider auch, dass uns ein Bußgeld droht, falls wir diesen ganzen Irrsinn boykottieren sollten. Wir wissen außerdem, dass uns jeder Baum leid tut, der für die Handlungsempfehlungen zur DIN-Norm 1986 sein Leben lassen musste. Und wir befürchten, dass wir den Ministerialbürokraten in Kiel niemals eine "Dichtheitsbescheinigung" ausstellen werden können - auch nicht nach der 2000. Inspektion durch Entbürokratisierungsexperten in Normenschutzausrüstung.