Es ist nicht zu fassen, wozu Menschen fähig sind.

Der brutale Angriff auf den Traberwallach Uli in Oststeinbek erfüllt mit Abscheu. Nicht nur das Pferd musste unvorstellbare Qualen erdulden, letztlich durch einen Tierarzt von seinen Qualen erlöst werden. Ein Blick in das Gesicht seiner Besitzerin macht deutlich, welch großes Leid der oder die Täter auch bei ihr verursacht haben.

Umso frustrierender ist es, dass Tiere vor dem Gesetz immer noch als Sachen gelten. Die Täter können strafrechtlich also lediglich wegen einer Sachbeschädigung belangt werden. Viele Quälereien sind laut Tierschutzgesetz (TierSchG) lediglich Ordnungswidrigkeiten. Dementsprechend gering fällt im Allgemeinen auch das Strafmaß aus, sofern die Täter überhaupt dingfest gemacht werden. Abschreckung? Fehlanzeige.

Jeder Mensch, der einen Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier besitzt, lebt mit diesem Tieren im Schnitt zwischen 14 bis 20 Jahren in einer engen Gemeinschaft zusammen. Jedes dieser Tiere hat individuelle Eigenschaften, wegen derer es geliebt wird. Der Tod dieses Weggefährten kann Trauer und Verzweiflung auslösen. Mit dem Verlust einer Sache ist dies nicht vergleichbar.

Bemühungen des Gesetzgebers weisen in die richtige Richtung. Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes stellt das Töten eines Wirbeltieres "ohne vernünftigen Grund" und das Zufügen von Leid "aus Rohheit" unter Strafe. Doch muss bezweifelt werden, dass die bestehenden Gesetze ausreichen, um zu bewirken, dass Tiere im Bewusstsein aller Menschen den Stellenwert erhalten, den sie verdienen.