Fahrradstraßen sind, wie es der Name sagt, Fahrradfahrern vorbehalten. Autofahrer dürfen die Strecken mit ihren Wagen nur nutzen, wenn entsprechende Zusatzhinweise unter dem Fahrradstraßenschild angebracht sind.

Ist Autofahrern die Nutzung der Straße erlaubt, sind einige Regeln zubeachten. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung festgelegt. So gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometer pro Stunde. Wenn es die Verkehrslage notwendig macht, dann müssen Autofahrer noch langsamer fahren.

Das gilt etwa, wenn mehrere Fahrradfahrer nebeneinander radeln, was ausdrücklich erlaubt ist. Selbst bei dieser Fahrweise hat der Autofahrer zu beachten, dass Fahrradfahrer auf den Streckenabschnitten weder behindert noch gefährdet werden dürfen.