Ein Organspendeausweis dokumentiert die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende. Wer den Ausweis ausfüllt, kann das Einverständnis zur Spende generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung einer Organentnahme auf eine auf dem Ausweis genannte Person zu übertragen und einen Ansprechpartner zu nennen, der im Todesfall benachrichtigt werden soll.

Das Transplantationsgesetz erlaubt Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr, ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären. Ab dem 14. Lebensjahr kann man einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen. Besitzt man keinen Organspendeausweis, entscheiden die nächsten Angehörigen über die Frage der Organspende.

28 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 75 Jahren haben einen Spendeausweis.