Das neue Berechnungssystem für die Müllentsorgung gilt seit Januar 2014. Während sich die Kosten bis dahin nur nach der Größe der Behälter und dem Abholrhythmus richteten, fließen nun sechs Komponenten in die Berechnung ein.

1. Grundstücksbezogenes Grundentgelt: Je Grundstück (Meldeadresse) beziehungsweise je Abrechnungseinheit sind ab dem kommendem Jahr 70 Cent fällig. 2014 waren es 87 Cent.

2. Personenbezogenes Grundentgelt: Für jede unter der Adresse gemeldete Person sind ab 2015 monatlich 45 Cent zu zahlen. 2014 waren es 46 Cent.

3. Leistungsentgelt für Restabfallbehälter (grau): Die Preise sinken bei zweiwöchentlicher Leerung für die 60-Liter-Tonne auf 6,09 Euro pro Monat, für die 80-Liter-Tonne auf 8,12 Euro und für die 120-Liter-Tonne auf 12,19 Euro.

4. Leistungsentgelt für Bioabfallbehälter (braun): Für die ersten 60 Liter wird das Entgelt deutlich ermäßigt. Bei zweiwöchiger Leerung sinken die Kosten für eine 40-Liter-Tonne auf 44 Cent, bei einer 60-Liter-Tonne auf 60 Cent und bei einer 80-Liter-Tonne auf 76 Cent.

5. Altpapierbehälter (blau): Für die 120-Liter-Tonne werden dem Kunden 18 Cent im Monat erstattet, für die 240-Liter-Tonne 37 Cent. Die Abholung erfolgt monatlich. Damit werden die Verkaufserlöse weitergegeben.

6. Gutschrift aus Verwertungserlösen: Das Geld, das die AWSH mit Verkauf von Altkleidern, Metall und Elektroschrott verdient, fließt in die Abrechnung ein. Für jede gemeldete Person gibt es ab 2015 eine Gutschrift von 69 Cent pro Monat.