Vermittlungspersonen, die unabhängig und neutral sind und zwei Parteien bei der außergerichtlichen Einigung helfen, werden Mediatoren genannt. Sie haben keine Entscheidungsbefugnis. Die Leistung wird in der Regel nach Stundenhonorar bezahlt. Der Beruf des Mediators ist nicht geschützt, dennoch ist eine qualifizierte Ausbildung wichtig. Verschiedene Institute bieten solche Ausbildungen an, sie sind meistens berufsbegleitend.

Ein Universitätsabschluss, etwa in Jura oder Psychologie, ist bei manchen Instituten Voraussetzung für die Aufnahme. Andere Einrichtungen sind für alle Berufsgruppen offen. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an dem „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung“, das der Deutsche Bundestag im Jahr 2012 verabschiedet hat. In der Ausbildung werden unter anderem Verhandlungs- und Kommunikationstechniken vermittelt, sowie Konfliktkompetenz und die Rolle des Rechts in der Mediation.

Werner Mitsch hat eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator absolviert. Sie umfasste 180 Stunden Unterricht. Die Schüler in dem Kursus mussten zwei Mediationen leiten, Prüfer bewerten danach ihre Arbeit.