Welche Aufwandsentschädigungen einem Gemeindevertreter zustehen, ist in der Gemeindeordnung (Paragraf 24) geregelt. Danach sind die ehrenamtlichen Politiker unter anderem für Reisekosten, anfallende Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zu entschädigen. Selbstständige können den Verlust ihrer Einnahmen geltend machen. Für ihren zeitlichen Aufwand und die Arbeitsleistung im Ehrenamt bekommen die Gemeindevertreter meist eine Pauschale.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den Einwohnerzahlen (EW) der Stadt oder Gemeinde. Die Ehrenamtler erhalten beispielsweise monatlich 28 Euro (bis 1000 EW), 115 Euro (10.000 bis 20.000 EW), 128 Euro (bis 30.000 EW) und 156 Euro (bis 60.000 EW).

Eine Kombination aus Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall ist die Pauschale geringer.

In Großhansdorf bekommen die Gemeindevertreter 20 Euro pro Sitzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Ausschusssitzung handelt oder die Gemeindevertretung zusammenkommt.